Ein Ministeriumssprecher präzisierte am Samstag auf Nachfrage, es gebe für Gottesdienste keine Zugangs- oder Kapazitätsbeschränkungen mehr. Nur die Maskenpflicht bleibe in Kraft. Das bedeutet, dass keine Höchstteilnehmerzahl in Abhängigkeit von der Raumgröße der Kirche mehr eingehalten werden muss.
Weiterhin FFP2-Maske
Bei Gottesdiensten in Gebäuden muss aber weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden, wie ein Sprecher des Erzbistums München und Freising der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) erläuterte.
"Am festen Sitz- oder Stehplatz darf die Maske abgenommen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen, die nicht demselben Hausstand angehören, zuverlässig gewahrt bleibt".