Kirchenvertreter begrüßen Bundestagsentscheidung zur Triage 

"Für den Schutz der Schwachen"

Die Deutsche Bischofskonferenz und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken haben die Triage-Entscheidung des Bundestages begrüßt. Wichtig sei aber eine Evaluierung ab 2025, betonte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Bätzing.

Überwachung des Herzens des Patienten in der Intensivstation / © sfam_photo (shutterstock)
Überwachung des Herzens des Patienten in der Intensivstation / © sfam_photo ( shutterstock )

Wie Bätzing, am Freitag in Bonn erklärte, sei es "gerade in prekären Mangelsituationen wichtig, auch den Schutz der Schwachen und alten Menschen sicherzustellen".

Bischof Georg Bätzing / © Harald Oppitz (KNA)
Bischof Georg Bätzing / © Harald Oppitz ( KNA )

Es habe "große Skepsis gegeben", so der Limburger Bischof, ob die gefundene Regelung "einerseits praktikabel ist und andererseits den Schutz vor Diskriminierung tatsächlich sicherstellt". Umso wichtiger sei die spätestens ab 2025 vorgesehene Evaluation des Verfahrens.

"Richtige und wichtige Weichenstellung"

Als "richtige und wichtige Weichenstellung" bezeichnete Bätzing die Regelung, dass mit dem Gesetz die so genannte "Ex-post-Triage" verboten sei. Auch das Zentralkomitee begrüßte dieses Verbot. Eine Ex-post-Triage hätte ermöglicht, dass eine begonnene Intensivbehandlung abgebrochen werden kann, wenn bei mangelnden medizinischen Ressourcen ein Patient mit einer höheren Überlebenswahrscheinlichkeit hinzu kommt.

"Das halten wir für unethisch", sagte ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp am Freitag in Berlin. Um das Diskriminierungsverbot "in der medizinischen Praxis wirklich zu garantieren", seien jetzt auch "zielgerichtete Fort- und Weiterbildungskonzepte erforderlich", sagte Stetter-Karp. 

Bundesverfassungsgericht hatte gesetzliche Regelung gefordert

Der Bundestag hatte am Donnerstagabend eine Reform des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit eines lebensbedrohlich erkrankten Patienten ist demnach künftig allein entscheidend, wer behandelt werden soll, wenn überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungs-Ressourcen wie Atemgeräte oder Intensivbetten nicht für alle ausreichen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember eine gesetzliche Regelung gefordert, die die Benachteiligung insbesondere von Menschen mit Behinderung bei der Zuteilung überlebenswichtiger knapper intensivmedizinischer Ressourcen ausschließt.

Triage

Der Begriff "Triage" bezeichnet in der Medizin eine Methode, um im Fall einer Katastrophe oder eines Notfalls die Patienten auszuwählen, die zuerst eine medizinische Versorgung erhalten. Das Wort stammt aus dem Französischen und bedeutet übersetzt "sortieren" oder "aussuchen". Der Begriff stammt aus der Militärmedizin, wo es um die Versorgung der Verletzten auf dem Schlachtfeld geht. Inzwischen wird er auch in der Notfallmedizin oder dem Zivilschutz etwa bei Katastrophen, Terroranschlägen oder Pandemien verwandt. Dazu wurden strukturierte Triage-Instrumente entwickelt.

Triage für Coronavirus-Notfälle in Bergamo / © Claudio Furlan (dpa)
Triage für Coronavirus-Notfälle in Bergamo / © Claudio Furlan ( dpa )
Quelle:
KNA