Kirchliche Kitas in NRW bekommen keine höheren Zuschüsse

Revision zurückgewiesen

In NRW bekommen Kitas in kirchlicher Trägerschaft weniger staatliche Zuschüsse als andere freie Träger. Begründet wird dies damit, dass Kirchen reicher und daher leistungsfähiger seien. Laut Bundesverwaltungsgericht ist das rechtens.

Schaukelpferd in einer Kita / © Julia Steinbrecht (KNA)
Schaukelpferd in einer Kita / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Für die Kitas in kirchlicher Trägerschaft in Nordrhein-Westfalen gibt es keine höheren staatlichen Zuschüsse. 

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig / © Jan Woitas (dpa)
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig / © Jan Woitas ( dpa )

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied am Donnerstag, dass es keine Diskriminierung auf Grund der Religion sei. Es sei außerdem keine unzulässige Schlechterstellung, wenn die kirchlichen Kitas weniger gefördert werden als andere freie Träger. Maßgeblich für die unterschiedliche Zuschusshöhe sei, dass kirchliche Träger finanziell leistungsfähiger seien.

Das Gericht wies die Revision der Diakonie Wuppertal zurück. Sie betreibt nach eigenen Angaben 34 Kitas. Der evangelische Wohlfahrtsverband war bereits in den Vorinstanzen, dem Verwaltungsgericht Düsseldorf und dem Oberverwaltungsgericht Münster, gescheitert. Der Diakonie steht nun noch offen, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einzulegen.

Kirchen sind finanz- und leistungsstärker

Laut NRW-Kinderbildungsgesetz (KiBiz) sind die staatlichen Zuschüsse für Kitas in kirchlicher Trägerschaft um drei Prozentpunkte niedriger als die für andere freie Träger. Begründet wird dies damit, dass die Kirchen als Körperschaften des öffentlichen Rechts Kirchensteuern erheben und damit finanz- und leistungsstärker als andere Träger sind.

Richterhammer / © Pixel-Shot (shutterstock)

Die Leipziger Richter stellten fest: "Die prozentuale Staffelung der Zuschüsse und damit der Eigenanteile ist grundsätzlich geeignet, der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit Rechnung zu tragen." 

In dem Zusammenhang sei es auch legitim, dass der Landesgesetzgeber pauschal annimmt, dass die kirchlichen Träger aufgrund der Kirchensteuer typischerweise finanziell leistungsfähiger als andere freie Träger sind. Den Kirchen sei ein höherer Eigenanteil bei der Kita-Finanzierung zumutbar.

Diakonie Deutschland

Die Diakonie ist der soziale Dienst der evangelischen Kirchen. Sie versteht ihren Auftrag als gelebte Nächstenliebe und setzt sich für Menschen ein, die am Rande der Gesellschaft stehen, die auf Hilfe angewiesen oder benachteiligt sind. Neben dieser Hilfe versteht sie sich als Anwältin der Schwachen und benennt öffentlich die Ursachen von sozialer Not gegenüber Politik und Gesellschaft. Diese Aufgabe nimmt sie gemeinsam mit anderen Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege wahr.

Diakonie (Symbolbild) / © Tobias Arhelger (shutterstock)
Diakonie (Symbolbild) / © Tobias Arhelger ( shutterstock )
Quelle:
KNA