Klage gegen Freie Universität nach antisemitischen Angriff

Knochenbrüche im Gesicht

Rund vier Monate nach einem mutmaßlich antisemitischen Angriff auf ihn hat ein Student Klage beim Verwaltungsgericht Berlin gegen die Freie Universität Berlin eingereicht. Sie habe die antisemitische Stimmung zu lange toleriert.

Der Schriftzug der Freie Universität (FU) Berlin an einem Gebäudekomplex / © Christoph Soeder (dpa)
Der Schriftzug der Freie Universität (FU) Berlin an einem Gebäudekomplex / © Christoph Soeder ( dpa )

Die Hochschule habe zugelassen, dass "antisemitische Sprache sich zu Taten konkretisiert hat", heißt es nach Angaben des Fernsehsenders ZDF vom Dienstag aus Berlin in der Klageschrift. Das Gericht bestätigte den Eingang der Klage auf Anfrage (AZ.VG12k356.24).

Der damals 30 Jahre alte Student Student Lahav Shapira war Anfang Februar vermutlich von einem 7 Jahre jüngeren Mitstudenten angegriffen worden. Nach Schlägen und Tritten war Shapira mit Knochenbrüchen im Gesicht ins Krankenhaus eingeliefert worden.

Berlin: Eine Israel-Flagge spiegelt sich bei einem stillen Protest einer Initiative für die Sicherheit jüdischer Studierender in einer Scheibe der Freien Universität Berlin. Nach einem Angriff klagt der jüdische Student Lahav Shapira gegen die Freien Universität Berlin. / © Christoph Soeder (dpa)
Berlin: Eine Israel-Flagge spiegelt sich bei einem stillen Protest einer Initiative für die Sicherheit jüdischer Studierender in einer Scheibe der Freien Universität Berlin. Nach einem Angriff klagt der jüdische Student Lahav Shapira gegen die Freien Universität Berlin. / © Christoph Soeder ( dpa )

In der Anklageschrift heißt es den Angaben zufolge, die Freie Universität habe "keine adäquaten Maßnahmen ergriffen, um die antisemitische Diskriminierung gegen den Kläger, aber auch andere jüdische Studierende zu verhindern oder strukturell zu beseitigen".

Hausverbot nach Angriff

Die Hochschule habe die antisemitische Stimmung, die auch zu dem Angriff geführt habe, zu lange toleriert. Sie habe die Pflicht, für ein diskriminierungsfreies Umfeld zu sorgen.

Der Kläger beruft sich auf das Berliner Hochschulgesetz, das Universitäten verpflichtet, Diskriminierungen insbesondere auch wegen antisemitischer Zuschreibungen zu verhindern. 

Gegen den Tatverdächtigen, der zuvor bereits an einer Hörsaalbesetzung propalästinensischer Aktivisten beteiligt gewesen sein soll, hatte der Staatsschutz der Polizei Ermittlungen eingeleitet. Die Hochschule hatte ihm Hausverbot erteilt.

 

 

 

Quelle:
epd