Kölner Kirchenrichter nach Nazi-Vergleich entpflichtet

Kardinal Woelki greift durch

Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hat den in die Kritik geratene Theologen Gero Weishaupt endgültig als Richter am Kölner Kirchengericht entpflichtet. Das geht aus dem am Montag veröffentlichten Amtsblatt der Erzdiözese hervor.

Hinweisschild des Offizialats des Erzbistums Köln / © Harald Oppitz (KNA)
Hinweisschild des Offizialats des Erzbistums Köln / © Harald Oppitz ( KNA )

Nach Nazi-Vergleichen war Weishaupt bereits vergangenen Februar von seinem Dienst beurlaubt worden.

 © Federico Gambarini (dpa)
© Federico Gambarini ( dpa )

Auf Facebook hatte Weishaupt einen Bericht der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) über die von Woelki geförderte Kölner Hochschule für Katholische Theologie (KHKT) kritisiert. Über den Artikel, den das Internetportal DOMRADIO.DE veröffentlichte, schrieb er: "eine propagana (!), wie wir sie seit Göbbels (!) kennen".

Von Steinhäuser beurlaubt

Der damals im Amt befindliche Übergangsverwalter im Erzbistum Köln, Weihbischof Rolf Steinhäuser, beurlaubte den Kirchenrechtler mit sofortiger Wirkung. Er erklärte, die Ausdrucksweise und die Vergleiche seien für einen katholischen Priester unangemessen und inakzeptabel. Mit seinen Äußerungen habe Weishaupt dem Erzbistum schweren Schaden zugefügt, deshalb könne er seine Aufgabe als Diözesanrichter nicht mehr fruchtbar ausüben.

Kölner Hochschule für Katholische Theologie (KHKT) / © Cornelis Gollhardt (KNA)
Kölner Hochschule für Katholische Theologie (KHKT) / © Cornelis Gollhardt ( KNA )

Anfang 2020 hatte die Erzdiözese eine frühere Ordenshochschule der Steyler Missionare in Sankt Augustin übernommen und baut diese nun als KHKT in Köln neu auf. Das Projekt steht in der Kritik, weil seine Finanzierung ungeklärt ist und es gegen einen völkerrechtlichen Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Vatikan verstoßen könnte.

Steinhäuser vertrat Woelki während dessen Auszeit von Oktober 2021 bis Anfang März 2022. In die Pause hatte Papst Franziskus den Erzbischof geschickt, nachdem er im Zuge der Missbrauchsaufarbeitung in eine Vertrauenskrise geraten war. Der Papst verlangte auch ein Rücktrittsgesuch von Woelki; über dieses hat Franziskus aber noch nicht entschieden.

Das Offizialat

Das Offizialat ist das in der katholischen Rechtsordnung für jedes Bistum vorgeschriebene Gericht, das über Klagen nach kanonischem Recht entscheidet.

Der Begriff Offizialat meinte ursprünglich einen Amtsbereich; heute steht er in aller Regel für das Gericht eines katholischen Bistums. In einigen deutschsprachigen Gebieten wird das bischöfliche Gericht auch Konsistorium genannt.

Das Offizialat mit seinen Mitarbeitern wird geleitet vom Offizial. Dieser ist der Gerichtsvikar des Bischofs, das heißt er leitet stellvertretend für den Bischof dessen Gerichtsbarkeit.

Türschild mit der Aufschrift Bischöfliches Offizialat in Münster / © Julia Steinbrecht (KNA)
Türschild mit der Aufschrift Bischöfliches Offizialat in Münster / © Julia Steinbrecht ( KNA )
Quelle:
KNA