Bislang habe die Gemeinschaft keine unabhängige Aufarbeitung gestartet. Es fehlten Kenntnisse über das Ausmaß sexuellen Kindesmissbrauchs in der Gemeinschaft in Deutschland. Die Kommission betonte, alle Angaben vertraulich zu behandeln.
Problem mit der Zwei-Zeugen-Regel
Nach Angaben der Aufarbeitungskommission haben sich bereits einige ehemalige Mitglieder der "Zeugen Jehovas" gemeldet und über Gewalt in Kindheit und Jugend in der Glaubensgemeinschaft berichtet. Betroffene sowie Zeitzeugen hätten demnach berichtet, dass die Aufklärung sexuellen Kindesmissbrauchs zumindest in der Vergangenheit auch durch die Zwei-Zeugen-Regel erschwert worden sei.
Diese besage, dass es außer dem Betroffenen einen weiteren Zeugen müsse, wenn der Täter nicht geständig sei. Da es bei sexuellem Missbrauch in der Regel jedoch keine weiteren Zeugen gebe, könne dieser Nachweis kaum erbracht werden.
Verhinderung der Persönlichkeitsentfaltung
Die "Zeugen Jehovas" verstehen sich als christlich orientierte Religionsgemeinschaft. Sie wurden Ende des 19. Jahrhundert vom ehemaligen Adventisten-Prediger Charles Taze Russell in den USA gegründet und zählen nach eigenen Angaben weltweit über acht Millionen Mitglieder, in Deutschland um die 170.000. Kritiker werfen der Gruppe eine repressive Innenstruktur und totalitäres Verhalten vor.
Die "Zeugen Jehovas" verhinderten durch psychische Abhängigkeitsverhältnisse freie Persönlichkeitsentfaltung und schürten Angst durch ihre Endzeit-Ideologie. Außerdem fehle es an einem "Mindestmaß an Bejahung des Staates" und der demokratischen Grundordnung.
Nach einem 15-jährigen Rechtsstreit entschied 2005 das Oberverwaltungsgericht Berlin, dass die "Zeugen Jehovas" den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) in Berlin beanspruchen können. Der Entscheidung sind inzwischen alle Bundesländer gefolgt.