Gemäß einer von Bischof Ulrich Neymeyr am Donnerstag in Erfurt vorgestellten Ordnung sollen dem Gremium zwei von der Thüringer Kinderschutzbeauftragten unabhängig benannte Vertreter aus Justiz und Wissenschaft angehören sowie zwei Mitarbeiter aus der Rechtsabteilung und dem Archiv des Bistums und ein Betroffenenvertreter.
Kommt ein Beirat zustande?
"Ich weiß nicht, ob sich bei uns genügend Betroffene zur Mitarbeit melden werden, die einen Betroffenenbeirat bilden können, der dann ein Mitglied in die Kommission entsendet", räumte der Bischof ein. Sollte solch ein Beirat nicht zustande kommen, obliege es den Kommissionsmitgliedern aus jenen Betroffenen, die sich zur Mitarbeit melden, einen Vertreter für die Kommission auszuwählen
Beim Bistum hätten sich bislang 54 Betroffene von sexuellem Missbrauch gemeldet, davon 24 nach Veröffentlichung der großen Missbrauchsstudie der Deutschen Bischofskonferenz (MHG-Studie) im Jahr 2018.
Neymeyr äußerte die Hoffnung, dass die gesamte Kommission rasch besetzt werden und ihre Arbeit aufnehmen könne. Sie soll sodann feststellen, wie viele Missbrauchsfälle es im Bistum gab, wie die Verantwortlichen mit Betroffenen und Beschuldigten umgegangen sind und ob es Strukturen gibt, die sexualisierte Gewalt ermöglichen.
Jährlich soll die Kommission über ihre Arbeit berichten und nach fünf Jahren einen "vorläufigen Abschlussbericht" erstellen. Das wäre frühestens 2026. Neymeyr sagte: "Ich hoffe, dass wir bereits früher Erkenntnisse umsetzen können."
"Gemeinsame Erklärung"
Laut Bistumsleitung wurden bislang gegen 20 Priester und 21 nichtgeistliche Kirchenmitarbeiter Beschuldigungen erhoben. Zwei Priester wurden strafrechtlich verurteilt, allerdings nicht kirchenrechtlich aus dem Priesterstand entlassen. Ein Strafverfahren laufe aktuell noch. Über die Zahl der kirchenrechtlichen Voruntersuchungen konnte die Bistumsleitung keine genauen Angaben machen. "Seit meinem Amtsantritt als Bischof von Erfurt 2014 gab es nur eine solche Voruntersuchung", sagte Neymeyr.
Vergangenen Juni hatte die Deutsche Bischofskonferenz als erste Institution in Deutschland mit dem Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, eine "Gemeinsame Erklärung" zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch geschlossen. Demnach soll es in allen 27 Bistümern künftig unabhängige Aufarbeitungskommissionen geben.