Das kritisierten die Caritas Behindertenhilfe, die evangelische Behindertenhilfe und andere Vereine am Donnerstag in Berlin. Sie forderten daher eine verbindliche Klarstellung der Ansprüche von geflüchteten Menschen aus der Ukraine auf Leistungen der Eingliederungshilfe.
Die Verbände befürchten, dass der Zugang zu Leistungen für Geflüchtete mit Behinderung weiterhin schwierig bleibe. Nach den neuen Regelungen erhalten ukrainische Geflüchtete seit dem 1. Juni staatliche Grundsicherung und damit finanzielle Leistungen nach Sozialgesetzbuch (SGB) II. Unklar geregelt bleibe jedoch der Zugang zur Eingliederungshilfe nach SGB IX, die für Menschen mit Behinderung vorgesehen ist, so die Verbände.
Eingliederungshilfe im Einzelfall
Sie kritisierten das geltende Verfahren, wonach geflüchtete Menschen mit Behinderung Leistungen der Eingliederungshilfe lediglich nach einer Einzelfallentscheidung bekommen. Die Verbände rechnen mit langen Wartezeiten und großem Verwaltungsaufwand, um den theoretischen Rechtsanspruch auf Leistungen geltend zu machen.