Er fühle sich verpflichtet, das ihm als Bischof von Rom anvertraute künstlerische Erbe zugänglich zu machen, so das Kirchenoberhaupt.
Für "museale und kulturelle Aktivitäten"
Zu diesem Zweck werden der Lateranpalast sowie die übrigen zu dem Ensemble zählenden Gebäude für "museale und kulturelle Aktivitäten" zur Verfügung gestellt. Die genaue Ausgestaltung obliege De Donatis als Generalvikar der Diözese Rom.
Der Laterankomplex samt Basilika zählt zu den sogenannten exterritorialen Besitzungen des Heiligen Stuhls. Zurzeit sind dort Büros der Kirchenverwaltung untergebracht. Für die Öffentlichkeit sind die Räumlichkeiten weitgehend unzugänglich. Am 11. Februar 1929 wurden in dem Palast die Lateranverträge zwischen dem Heiligen Stuhl und dem damaligen Königreich Italien abgeschlossen.