Das teilte die Staatskanzlei in Magdeburg mit. In allen Bundesländern bis auf Sachsen und Sachsen-Anhalt wurden inzwischen Ausnahmen von der Sargpflicht zugelassen.
Zunehmende kulturelle Vielfalt berücksichtigen
Die Neufassung des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen solle die zunehmende kulturelle Vielfalt berücksichtigen, erklärte Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD).
![Islamisches Gräberfeld auf dem Kölner Westfriedhof / © Julia Steinbrecht (KNA) Islamisches Gräberfeld auf dem Kölner Westfriedhof / © Julia Steinbrecht (KNA)](/system/files/styles/w21_dmr_theme_embed_xs_1x/private/Islamisches%20Gr%C3%A4berfeld%20auf%20dem%20K%C3%B6lner%20Westfriedhof.jpg.avif?itok=8EwBlcL-)
Dies erfolge, indem die Tuchbestattung zugelassen und der Sargzwang aufgehoben werde. Die Änderung des Bestattungsrechts sei ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrags und solle der Vielfalt der Religionen gerecht werden.