Die Friedhofskultur in Deutschland ist seit 2020 "immaterielles Kulturerbe". Auf Empfehlung der Deutschen Unesco-Kommission beschloss die Kultusministerkonferenz im März 2020 die Aufnahme in das bundesweite Kulturerbe-Verzeichnis.
Das immaterielle Erbe Friedhofskultur bezieht sich dabei "auf das, was Menschen auf dem Friedhof tun - trauern, erinnern und gedenken" sowie auf das Gestalten, Pflegen und Bewahren. Es sind also nicht die Friedhöfe selbst, die zum Unesco-Welterbe ernannt wurden, das wäre quasi materielles Erbe.
Das weltweit Einmalige in Deutschland beim Umgang mit Toten sei "zum einen die Einbettung der Gräber in Parklandschaften, zum anderen die Gestaltung der Gräber als kleine Gärten der Erinnerung", heißt es weiter auf der Homepage der Initiative Kulturerbe Friedhof. Nirgendwo sonst würden "gärtnerische und steinerne Elemente zu so individuellen Grabanlagen" verbunden.
Als Risikofaktoren für den Erhalt der gewachsenen Friedhofskultur nennt die Initiative etwa die Zunahme von sogenannten Naturbestattungen außerhalb von Friedhöfen sowie die "Abkehr von tradierten Trauerritualen". Mangelnde Wertschätzung der Friedhofskultur in Teilen der Gesellschaft habe bereits zur Schließung vieler Friedhöfe geführt. Kritik gibt es auch an einer zunehmenden Fokussierung "auf Pragmatismus und Kosteneffizienz beim Umgang mit den Toten statt auf menschliche und kulturelle Werte".
Der Antrag zur Ernennung der Friedhofskultur zum immateriellen Erbe wurde von mehreren Friedhofsverbänden gestellt, darunter Friedhofsverwalter, Bestatter, Friedhofsgärtner und Grabmalhersteller.