Im Schwangerschaftskonflikt gebe es eine Grundrechtskollision zwischen dem Lebensschutz und dem Recht auf Selbstbestimmung und Unversehrtheit der Frau. Diese Kollision dürfe nicht zulasten einer Seite hin aufgelöst werden.
EKD hatte sich gegen Sanktionen ausgesprochen
Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hatte sich im Oktober in einer Stellungnahme dafür ausgesprochen, Abtreibungen in frühen Stadien nach verpflichtender Beratung nicht mehr strafrechtlich zu sanktionieren. Daraufhin plädierte Gohl in einer gemeinsamen Erklärung mit seinem katholischen Bischofskollegen Gebhard Fürst für eine Beibehaltung der derzeitigen rechtlichen Regelung im Strafrechtsparagrafen 218. Seiner Ansicht nach sollte man in so einer zentralen Frage die ökumenische Gemeinschaft nicht einfach auflösen, sagte er.
Als "enfant terrible" innerhalb der EKD betrachtet sich Gohl trotz seiner Ablehnung der EKD-Ratsempfehlung zum Abtreibungsparagrafen sowie eines EKD-Synodalbeschlusses zum Tempolimit auf Autobahnen vor einem Jahr nicht. "Wenn Protestanten nicht mehr unterschiedliche Positionen diskutieren können - wer denn dann?", fragte er. Zudem habe er auch viel Rückendeckung für sein Votum zum Schwangerschaftsabbruch erhalten.