Bisher war in der Landeskirche mit rund 1,2 Millionen Mitgliedern eine Segnung für Homosexuelle nur im Rahmen der privaten Seelsorge möglich, nicht aber in einem öffentlichen Gottesdienst. Im Vorfeld hatten sich rund 300 evangelische Christen gegen die Öffnung und weitgehende Gleichstellung mit der Trauung gewandt. Die neuen Segensfeiern sollen grundsätzlich auch homosexuellen Paaren mit einem evangelischen und einem katholischen Partner offen stehen.
Zugleich wurde eine Öffnungsklausel für Pfarrer beschlossen, die einen Segensgottesdienst aus Gewissensgründen ablehnen. In diesem Fall wird ein anderer Pfarrer mit dem Traugottesdienst beauftragt.
Gesellschaftliche Veränderungen im Blick
Die Reform trage den gesellschaftlichen Veränderungen im Blick auf Homosexualität Rechnung, hieß es. Zugleich äußerte die Landessynode ihr Bedauern, dass in der Vergangenheit lesbischen und schwulen Menschen Leid zugefügt worden sei.
Anders als in der katholischen Kirche sind Segnungsgottesdienste für gleichgeschlechtliche Paare in mehreren evangelischen Landeskirchen möglich. Vielerorts gibt es auch bekennend homosexuelle Pfarrerinnen und Pfarrer. Eine kirchliche Trauung für Homosexuelle gibt es nun in vier Landeskirchen. Einige Landeskirchen haben sich gegen Segnungsgottesdienste ausgesprochen. So auch die württembergische Landeskirche, wo es einen starken pietistischen, konservativen Flügel gibt. Im Gegensatz zum katholischen Verständnis ist die Trauung in evangelischer Tradition kein Sakrament.