Landgericht setzt Verfahren in Sachen Benedikt XVI. aus

Frage der Rechtsnachfolge noch offen

Das Landgericht Traunstein hat das Verfahren zur Feststellungsklage gegen den einstigen Papst Benedikt XVI. ausgesetzt. Außerdem wurde bekannt, dass die Missbrauchsvorwürfe im Fall des Traunsteiner Seminars separat erforscht werden.

Papst Benedikt XVI. erhebt die Hand am 11. Oktober 2012 im Vatikan / © Cristian Gennari/Romano Siciliani (KNA)
Papst Benedikt XVI. erhebt die Hand am 11. Oktober 2012 im Vatikan / © Cristian Gennari/Romano Siciliani ( KNA )

Das Gericht bestätigte am Dienstag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) eine entsprechende Meldung des Recherchezentrums "Correctiv" und des Bayerischen Rundfunks.

Demnach hat der Prozessbevollmächtigte von Benedikt XVI., die Kanzlei Hogan Lovells, beantragt, das Verfahren pausieren zu lassen, bis ein Rechtsnachfolger des verstorbenen Papstes feststehe.

Kardinal Joseph Ratzinger während des 85. Deutschen Katholikentages vom 13. bis zum 17. September 1978 in Freiburg (KNA)
Kardinal Joseph Ratzinger während des 85. Deutschen Katholikentages vom 13. bis zum 17. September 1978 in Freiburg / ( KNA )

Sämtliche Beteiligten seien gleichwohl mit dem geplanten Beginn der mündlichen Verhandlung am 28. März einverstanden, teilte das Gericht weiter mit. "Ob es zu diesem Termin aber kommt, wird davon abhängen, ob bis dahin die Frage der Rechtsnachfolge geklärt ist."

Medienberichte: Erzbistum versuche Klage abzuwenden

"Correctiv" und der BR berichteten zudem, das Erzbistum verzichte in dem Verfahren nicht auf "die Einrede der Verjährung". Damit versuche es, die Klage abzuwenden. Bei einer Pressekonferenz des Erzbistums zu den Folgen des vor einem Jahr vorgestellten Missbrauchsgutachtens für die Erzdiözese sagte Sprecher Bernhard Kellner zu diesem Aspekt: "Wir bitten um Verständnis, dass wir uns zu dem laufenden Verfahren nicht äußern können." Amtschefin Stephanie Herrmann fügte an, die Klageerwiderung habe man noch gar nicht abgegeben. Die Frist laufe noch.

Die Vorsitzende der Unabhängigen Aufarbeitungskommission der Erzdiözese, Michaela Huber, sagte am Rande der Pressekonferenz, sie gehe fest davon aus, dass das Erzbistum München und Freising keine Einrede der Verjährung einlegen werde. Etwas anderes würde "nicht zu dem passen, wie ich Kardinal Marx in den letzten eineinhalb Jahren erlebt habe", sagte sie. 

Mutmaßlicher Missbrauchsbetroffener hat Klage erhoben

Mit der Feststellungsklage will ein mutmaßliches Missbrauchsopfer aus dem oberbayerischen Garching an der Alz gerichtlich klären lassen, ob Joseph Ratzinger, der spätere Papst Benedikt XVI., als Münchner Erzbischof (1977-1982) durch sein Handeln oder Unterlassen in einem Missbrauchsfall zu Schadensersatz verpflichtet ist oder zumindest gewesen wäre.

Die Klage richtet sich nicht nur gegen das frühere Kirchenoberhaupt, sondern auch gegen den Münchner Kardinal Friedrich Wetter (Erzbischof von 1982-2008), gegen den mutmaßlichen Täter sowie das Erzbistum München und Freising als solches.

Kardinal Friedrich Wetter / © Robert Kiderle (KNA)
Kardinal Friedrich Wetter / © Robert Kiderle ( KNA )

Der Kläger gibt an, vom früheren Garchinger Pfarrer Peter H. missbraucht worden zu sein. Der Fall Peter H. nimmt im Missbrauchsgutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW), das im Januar 2022 vorgestellt wurde, einen großen Raum ein.

Die Anwälte äußerten darin Zweifel an der Behauptung von Benedikt XVI., er habe 1980 nichts von der Vorgeschichte des Priesters gewusst. Der emeritierte Papst blieb jedoch stets bei seiner Darstellung.

Nach dem Tod Benedikts ist dieser laut Gericht "nicht mehr Partei des Verfahrens". Kraft Gesetzes träten nun automatisch seine Erben ins Verfahren ein. Das Amtsgericht Traunstein sieht sich dahingehend aber nicht zuständig, weil "der sogenannte gewöhnliche Aufenthalt des verstorbenen emeritierten Papstes im Vatikanstaat war".

Missbrauch in Traunsteiner Seminar wird erforscht

Gewalt und Missbrauch im katholischen Studienseminar Sankt Michael in Traunstein werden in einer eigenen Studie erforscht. Das kündigte die Vorsitzende der Unabhängigen Aufarbeitungskommission des Erzbistums München und Freising, Michaela Huber, am Dienstag am Rande einer Pressekonferenz an. Wer den Auftrag erhalte, sei noch nicht entschieden, es werde aber auf jeden Fall eine externe Institution sein, sagte sie.

Justitia-Figur / © Robert Kneschke (shutterstock)

Im Studienseminar gebe es Hinweise auf massive Formen physischer Gewalt, so Huber. Ob es auch sexuellen Missbrauch gegeben habe, sei nicht ganz klar. Über beides solle die Untersuchung Aufschluss geben. Dafür sei die UAK mit dem Ordinariat und einer örtlichen Betroffeneninitiative im Gespräch.

Seit etwa 2016 wurden Misshandlungs- und Missbrauchsvorwürfe aus Kreisen ehemaliger Traunsteiner Seminaristen dem Erzbistum München und Freising bekannt. Sie richten sich unter anderen gegen den 2018 verstorbenen Münchner Weihbischof Engelbert Siebler, der von 1976 bis 1985 das Studienseminar im Chiemgau leitete. 2020 wurde bekannt, dass es eine vertrauliche Gesprächsrunde mit Betroffenen in der Einrichtung gegeben hat. Mit der Gruppe würden weitere Schritte zur Aufarbeitung entwickelt, hieß es damals.

Die Erklärung von Benedikt XVI. zum Münchner Gutachten

In einer Stellungnahme hatte der emeritierte Papst Benedikt XVI. Anfang vergangenen Jahres eine wichtige Aussage seiner Einlassung aus dem Münchner Missbrauchsgutachten korrigiert. Die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) dokumentiert die von seinem Privatsekretär, Erzbischof Georg Gänswein, gegenüber KNA abgegebene Stellungnahme in vollem Wortlaut:

Münchner Missbrauchsgutachten, Westpfahl, Spilker, Wastl, WSW / © Sven Hoppe/dpa-POOL (KNA)
Münchner Missbrauchsgutachten, Westpfahl, Spilker, Wastl, WSW / © Sven Hoppe/dpa-POOL ( KNA )
Quelle:
KNA