"Geschäftsmäßig organisierte Hilfe zum Suizid darf es in Deutschland nicht geben, sagte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz am Montagabend im Münchner Liebfrauendom. Zugleich rief er die Abgeordneten auf, am Donnerstag im Bundestag für eine Ausweitung der Hospiz- und Palliativmedizin zu stimmen. Es gelte, eine neue Qualität der Palliativmedizin voranzubringen, bei der sich die Kirche gerne einbringen wolle.
Nach Ansicht von Marx gehört die Palliativmedizin, also die Betreuung Sterbenskranker mit Schmerzmedizin, psychologischer und spiritueller Hilfe, "eigentlich zur Grundversorgung". Niemand solle allein sterben, niemand mit Schmerzen. Der Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung könne dazu beitragen, dass "jeder Wunsch nach Sterbehilfe verschwindet". Es sei wichtig, Menschen zu helfen, in Würde zu sterben an der Hand von Menschen, nicht durch die Hand von Menschen, so der Kardinal. Die Assistenz zum Suizid dürfe "nie zu den Aufgaben eines Arztes gehören". Dies wäre ein völlig falsches Signal und würde ältere und kranke Menschen unter Druck setzen. Ziel der Palliativmedizin ist nicht mehr Heilung, sondern bestmögliche Lebensqualität für sterbenskranke Menschen.
Der Bundestag will am Freitag über vier Gesetzesentwürfe zur Suizidbeihilfe aus der Mitte des Parlaments entscheiden. Sie reichen von einem völligen Verbot jeder Beihilfe, wie es die Gruppe um CDU-Politiker Patrick Sensburg vorsieht, über das Verbot aller organisierten Formen der Suizidbeihilfe der Gruppe um Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) bis hin zu einer ausdrücklichen Erlaubnis für Ärzte, wie sie Peter Hintze (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) fordern. Die Gruppe um Renate Künast (Grüne) und Petra Sitte (Linke) will nur die auf Gewinn angelegte Beihilfe verbieten.