Die Organisation wirft ihnen vor, sexuellen Missbrauch von Priestern und Kirchenangestellten vertuscht oder nicht hinreichend kirchenrechtlich verfolgt zu haben. Namentlich geht es um die Kardinäle Peter Erdö, Kevin Farrell, Victor Fernandez, Mario Grech, Robert Prevost und Luis Tagle.
Snap steht für "Survivors Network of those Abused by Priests" (Netzwerk von Überlebenden, die von Priestern missbraucht wurden). Die Organisation wurde 1989 in den USA gegründet und ist weltweit vernetzt.
Anzeigen gemäß dem Kirchenrecht
Nach Auffassung von Snap handelt es sich um Meldungen gemäß dem Papsterlass "Vos estis lux mundi" (Ihr seid das Licht der Welt) vom 25. März 2023. Die Anzeige-Schreiben sind auf den 25. März 2025, den zweiten Jahrestag der dauerhaften Inkraftsetzung des Papsterlasses, datiert.
Nach diesem Gesetz kann "jeder" im Vatikan Anzeige erstatten, der Kenntnisse über Straftaten im Zusammenhang mit dem sexuellen Missbrauch durch Kleriker erhält. Strafbar im Sinne dieses Gesetzes sind auch Handlungen oder Unterlassungen, die bei Missbrauchsvorwürfen "darauf gerichtet sind, die zivilen oder kirchenrechtlichen Untersuchungen (...) strafrechtlicher Natur (...) zu beeinflussen oder zu umgehen". Damit wurde erstmals der Versuch der Vertuschung von Straftaten auch im Kirchenrecht unter Strafe gestellt.
In ihrer Anzeige berufen sich die Vorstandsmitglieder von Snap überwiegend auf Medienberichte. In ihnen wird dargelegt, dass die genannten Kardinäle in ihrer Zeit als Bistumsleiter sexuellen Missbrauchsvorwürfen gegen Priester und Kirchenmitarbeiter nicht zügig oder umfassend genug nachgegangen seien oder die mutmaßlichen Täter nicht hart genug bestraft hätten.