Mitarbeiterin klagt gegen Bistum Trier auf Akteneinsicht

Verhandlung vor dem Arbeitsgericht

Hat eine kirchliche Angestellte ein Recht auf uneingeschränkte Einsicht in ihre Personalakte? Ein Gericht in Trier wird sich nun damit befassen. Geklagt hat eine Bistumsmitarbeiterin. Wann es ein Urteil gibt, ist offen.

Liebfrauenkirche und Trierer Dom / © Julia Steinbrecht (KNA)
Liebfrauenkirche und Trierer Dom / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Vor dem Trierer Arbeitsgericht wird am Donnerstag eine Klage gegen das Bistum Trier verhandelt. Eine Mitarbeiterin des Bistums verlangt nach Informationen der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) eine umfassende Einsicht in ihre Personalakte - vollständig und ohne Einschränkungen. 

Grundlage ihrer Klage ist die Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO). Bei der Klägerin handelt es sich um die unter dem Pseudonym "Karin Weißenfels" bekannte Bistumsangestellte.

Geistlicher Missbrauch und sexuelle Übergriffe

Das Arbeitsgericht Trier hatte bereits 2023 entschieden, dass der Trierer Bischof Stephan Ackermann der Frau 20.000 Euro zahlen muss, weil er ihre Persönlichkeitsrechte verletzt hatte. Dieses Urteil ist seit November rechtskräftig.

Bischof Stephan Ackermann / © Julia Steinbrecht (KNA)
Bischof Stephan Ackermann / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Die Mitarbeiterin hatte von geistlichem Missbrauch und sexuellen Übergriffen eines Priesters von den 1980er bis zu den 2000er Jahren berichtet. Sie gibt an, damals von einem ihr vorgesetzten Priester schwanger geworden zu sein. Dieser und ein weiterer Priester hätten sie dann zu einem Schwangerschaftsabbruch gedrängt.

Ackermann entschuldigte sich

Ackermann hatte 2022 den Klarnamen der Mitarbeiterin in einer internen Konferenz des Bistums mitgeteilt. Er entschuldigte sich anschließend dafür und unterschrieb eine Unterlassungserklärung. Ob es bereits am Donnerstag zu einem Urteil über die Klage auf uneingeschränkte Akteneinsicht kommt, ist offen.

MHG-Studie der Bischofskonferenz und ForuM-Studie der EKD

Die vor fünf Jahren veröffentlichte MHG-Studie der katholischen Deutschen Bischofskonferenz und die ForuM-Studie zum Missbrauch in der evangelischen Kirche lassen sich nur bedingt miteinander vergleichen. Ziel ist es jeweils, Umfang und Strukturen des Missbrauchs in katholischer und evangelischer Kirche zu ermitteln. Die Kirchen sind auch Auftraggeber der Studien.

MHG-Studie / © Harald Oppitz (KNA)
MHG-Studie / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA