Trierer Bischof und Bistum zu Schmerzensgeld verurteilt

Forderung der Klägerin entsprochen

Das Arbeitsgericht Trier hat Bischof Ackermann und das Bistum Trier dazu verurteilt, 20.000 Euro Schmerzensgeld an die unter dem Pseudonym Karin Weißenfels bekannte Bistumsangestellte zu zahlen. Der Bischof akzeptiert das Urteil.

Bischof Stefan Ackermann / © Harald Tittel (dpa)
Bischof Stefan Ackermann / © Harald Tittel ( dpa )

Das teilte das Bistum Trier am Mittwoch auf Anfrage mit. Ackermann habe den Bruch des Pseudonyms der Frau als Fehler eingestanden, dafür um Entschuldigung gebeten und eine Unterlassungserklärung abgegeben. Der Bischof werde das Geld selbst zahlen.

Grund für das Urteil ist, dass der Bischof im Frühjahr 2022 bei einer digitalen Veranstaltung mit Kirchenmitarbeitern den wahren Namen der Betroffenen sexueller Übergriffe genannt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bistum und Bischof können Rechtsmittel einlegen, was aber nach der Mitteilung des Bistums als unwahrscheinlich gilt.

Ackermann nahm am Mittwoch nicht an der Verhandlung teil. Er ließ sich mit einer Vollmacht anwaltlich vertreten. Die Vorsitzende Richterin hatte zuvor das persönliche Erscheinen der Beklagtenseite angeordnet.

Unterlassungserklärung bereits unterzeichnet

Das Gericht entsprach mit dem Urteil der Forderung der Klägerin. Der Bischof hatte zuvor bereits eine Unterlassungserklärung unterzeichnet, den echten Namen künftig nicht mehr zu nennen.

Ackermann war damals noch Missbrauchsbeauftragter der katholischen Kirche in Deutschland.

Die Vorsitzende Richterin Kathrin Thum sagte, das Gericht habe sich für die Summe von 20.000 Euro entschieden, weil unter anderem die Namensnennung nicht rückgängig gemacht werden könne und es um sehr persönliche Dinge gehe.

Die Richterin nannte den Sachverhalt unstrittig. Sie betonte, es gehe allein um die Höhe der Zahlung. Der Bischof habe den wahren Namen der Betroffenen in der Situation damals "bewusst erwähnt" und "nennen wollen".

Keine Einigung vorab

Im März hatte in der Sache bereits ein Gütetermin stattgefunden, bei dem sich die Parteien nicht einigten. Anschließend schlug das Gericht einen Vergleich vor, der ebenfalls nicht zustande kam.

Die Klägerin lehnte einen Vergleich ab und wollte ein Urteil. Es gehe ihr nicht in erster Linie um den Betrag, sondern darum, "die Rechtsverletzung aktenkundig zu machen", so ihre Anwälte. Die Rechtsvertretung des Bischofs und des Bistums gab an, es sei nicht ihre Aufgabe, ein neues Angebot in den Raum zu stellen.

Ackermann bleibt fern

Die Anwälte der Klägerin kritisierten am Mittwoch Ackermanns Fehlen als verantwortungslos. "Das Verhalten des Bischofs zeigt, dass er nicht bereit ist, Verantwortung zu übernehmen", sagte Anwalt Oliver Stegmann. Mit dem Urteil sei das Leid der Klägerin anerkannt worden.

Das Gericht wies einen Teil der Klage ab, in dem es um eine Kostenübernahme für die Klägerin ging. Die Frau muss ihre Anwaltskosten selbst tragen.

Die Atmosphäre zwischen den Anwälten der Parteien war in der Verhandlung zeitweise angespannt. Die Klägerin nahm an der Verhandlung teil; sie trug eine Sonnenbrille und Kleidung, mit der sie als Person nicht erkennbar war.

Vorwurf der Intransparenz

Weißenfels hatte mehrfach von geistlichem Missbrauch und sexuellen Übergriffen durch einen Priester von den 1980er bis zu den 2000er Jahren berichtet. Sie gibt an, damals als Erwachsene von einem ihr vorgesetzten Priester schwanger geworden und von ihm und einem weiteren Priester zu einer Abtreibung gedrängt worden zu sein. Die Beschuldigten sind inzwischen gestorben. Dem Bistum wirft die Frau unter anderem vor, den Fall und Verantwortlichkeiten bis heute nicht transparent aufzuklären.

 

Quelle:
DR , KNA