Nach Feiertagsverschiebung gibt es keine erneute Pflicht zum Kirchgang

Offizielle Note aus dem Dikasterium

Kirchgang ist für Katholiken an Sonntagen und hohen kirchlichen Feiertagen Pflicht. Aber was ist, wenn ein "gebotener Feiertag" auf einen Sonntag fällt und deshalb verschoben wird? Der Vatikan hat entschieden.

Symbolbild Gottesdienstbesucher / © Nicolas Ottersbach (DR)
Symbolbild Gottesdienstbesucher / © Nicolas Ottersbach ( DR )

Wenn ein hoher kirchlicher Feiertag in einem Land ausnahmsweise verschoben wird, weil er zum Beispiel auf einen Sonntag fällt, dann ist der Kirchgang am Ersatztag nicht verpflichtend. Das hat das Vatikan-Dikasterium für Gottesdienste und Sakramentenordnung entschieden und in einer offiziellen Note mitgeteilt. Das Dokument wurde bereits am 23. Januar von Kardinal Arthur Roche unterzeichnet und wurde jetzt bekannt.

Die Behörden des Papstes

Nach mehrjähriger Arbeit hat der Vatikan die Neuordnung der römischen Kurie veröffentlicht. Die Apostolische Konstitution "Praedicate evangelium" regelt den Aufbau der Kurie, darunter die Zuschnitte der sogenannten Dikasterien (Ministerien), Justiz- und Wirtschaftsorgane sowie der Büros des Heiligen Stuhls. Die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) stellt die Organe kurz vor:

Blick auf den Petersdom / © STLJB (shutterstock)

In dem Text wird dargelegt, dass es durch das Nebeneinander von beweglichen (vom Osterdatum abhängigen) und nicht beweglichen (also stets am selben Datum begangenen) Feiertagen in manchen Jahren zu kirchlichen "Doppelbelegungen" eines Tages kommen kann. In diesem Fall sei immer der höherrangige Feiertag zu begehen.

Wenn ein Bischof oder eine Bischofskonferenz entscheidet, den dadurch entfallenden kirchlich "gebotenen Feiertag" auf einen anderen Tag zu verlegen, dann entfalle die Verpflichtung zum Kirchgang an diesem "Ersatztag".

Beispiel USA

Anlass der vatikanischen Note war eine Entscheidung der katholischen Bischöfe in den USA. Sie hatten im vergangenen Jahr den gebotenen Feiertag der Unbefleckten Empfängnis Mariens vom 8. Dezember auf den Folgetag verlegt, weil der Marien-Feiertag 2024 mit dem Ersten Adventssonntag zusammenfiel. 

Sie hatten damals auch den Ersatztag zu einem kirchlich gebotenen Feiertag erklärt, so dass US-amerikanische Katholiken gehalten waren, an beiden Tagen zur Messe zu gehen.

Katholiken, die an einem gebotenen kirchlichen Feiertag - dazu zählen in Deutschland unter anderem der Ostermontag, der Pfingstmontag und Christi Himmelfahrt - nicht an einer Eucharistiefeier teilnehmen, begehen eine Sünde. In Deutschland hatten die Bischöfe diese sogenannte Sonntagspflicht im Zuge der Corona-Epidemie vorübergehend aufgehoben.

Sonntagspflicht / Sonntagsgebot

Die Sonntagspflicht (auch: Sonntagsgebot) verpflichtet jeden Katholiken, an Sonntagen oder Vorabenden die heilige Messe zu besuchen. Im Gesetzbuch der katholischen Kirche (CIC) heißt es in Canon 1248: "Der Sonntag, an dem das österliche Geheimnis gefeiert wird, ist aus apostolischer Tradition in der ganzen Kirche als der gebotene ursprüngliche Feiertag zu halten." Auch für kirchliche Feiertage wie Weihnachten, Ostern, Allerheiligen sowie weitere gilt diese Regelung.

Kalender auf einem Tisch (shutterstock)