Dem Pfarrer waren die Ausübung des priesterlichen Dienstes sowie der Kontakt zu Kindern und minderjährigen Jugendlichen untersagt worden. Gegen ihn lag der Verdacht des sexuellen Missbrauchs an einem zum Tatzeit minderjährigen Jungen vor, den der Ruhestandsgeistliche in den 90er-Jahren begangen haben soll. Bei der Übergabe des Dekrets hatte das Erzbistum dem Subsidiar seelsorgerische und psychologische Unterstützung angeboten.
Die betroffene Person, die dem Ruhestandsgeistlichen sexuellen Missbrauch vorwirft, hatte sich Ende Dezember 2020 an das Erzbistum Köln gewandt. Zur Klärung leitete das Erzbistum Köln im Januar 2021 die vorgeschriebene kirchenrechtliche Voruntersuchung ein, zu der ein ausführliches Gespräch mit dem Betroffenen gehört, welches Mitte Januar erfolgte.
Der gesamte Fall wurde schließlich am 3. Februar 2021 mit der Bitte um rechtliche Prüfung und Einleitung der notwendigen Schritte an die Staatsanwaltschaft Bonn weitergeleitet.
Vollumfängliche Aufklärung
Die Pfarrer der Pfarrgemeinden, in denen der Ruhestandsgeistliche während seines priesterlichen Dienstes tätig gewesen ist, sind über die Vorwürfe informiert worden. Das Erzbistum Köln nimmt jeden Fall oder Verdacht von sexuellem Missbrauch und sexualisierter Gewalt sehr ernst. Auch wenn der beschuldigte Pfarrer unterdessen verstorben ist, wird das Erzbistum Köln dem Fall weiter nachgehen und ihn vollumfänglich aufklären.
Dem Erzbistum Köln ist es wichtig, jedem einzelnen potenziellen Betroffenen die notwendige Hilfe und Unterstützung zukommen zu lassen. Daher werden am kommenden Wochenende (27./28.02.) an allen bisherigen Einsatzorten des Pfarrers Aufrufe veröffentlicht, um mögliche weitere Betroffene zu ermutigen, sich beim Erzbistum zu melden.