Neue Präventionsordnung der NRW-Bistümer vorgestellt

Maßnahmen gegen sexuelle Gewalt

Die fünf katholischen Bistümer in Nordrhein-Westfalen haben sich eine neue Präventionsordnung zur Verhinderung von sexuellem Missbrauch gegeben. Diese löst das Regelwerk von 2014 ab. Sie tritt am 1. Mai in Kraft.

Stühle in einer Kirche / © Julia Steinbrecht (KNA)
Stühle in einer Kirche / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Die neue Präventionsordnung soll den Schutz von Kindern, Jugendlichen und hilfebedürftigen Erwachsenen verbessern, wie die Bistümer Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn am Donnerstag mitteilten.

Neu sei etwa, dass institutionelle Schutzkonzepte nun auch fachlich bewertet würden. Bislang mussten Einrichtungen sie lediglich einreichen.

Genehmigungspflichtig seien sie jedoch weiterhin nicht, so die Bistümer.

Erfahrung Betroffener berücksichtigen

Eine weitere Neuerung ist den Angaben zufolge die Zertifizierung für Schulungsreferentinnen und -referenten. Sie müssen sich künftig nach drei Jahren erneut zertifizieren lassen. Präventionsfachkräfte in den Diözesen sollen nunmehr für fünf Jahre ernannt werde. Eine Wiederernennung sei jedoch möglich.

Symbolbild Kindesmissbrauch, sexuelle Gewalt, sexueller Missbrauch / © Natalia Lebedinskaia (shutterstock)
Symbolbild Kindesmissbrauch, sexuelle Gewalt, sexueller Missbrauch / © Natalia Lebedinskaia ( shutterstock )

Sie solle eine Basis sein, damit sich Kinder und Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen vor Gewalt, insbesondere vor sexualisierter Gewalt, geschützt fühlten, hieß es. Die Erfahrung Betroffener sei besonders zu berücksichtigen.

In allen kirchlichen Einrichtungen solle sexuelle Bildung Bestandteil der professionellen Arbeit sein, erklärte die neue Referentin für Sexuelle Bildung im Bistum Münster, Ann-Kathrin Kahle. Durch sie solle die Selbstbestimmung anvertrauter Minderjähriger und hilfebedürftiger Erwachsener gestärkt werden.

Sprachfähig werden

"Alle Beteiligten müssen in Sachen Prävention gegen sexualisierte Gewalt sprachfähig werden", begründet Katja Birkner, Präventionsbeauftragte des Erzbistums Köln, eine der Veränderungen in der Neufassung der Präventionsordnung der fünf katholischen NRW-Bistümer.

Katja Birkner (Erzbistum Köln)

Daher sollen "Selbstbestimmung und Selbstschutz der anvertrauten Minderjährigen bzw. schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen" gestärkt werden.

Birkner betont, dass mit der neuen Präventionsordnung ein "bischöfliches Gesetz erlassen worden ist, welches den Kirchengemeinden, Verbänden, Einrichtungen und Institutionen eine handlungsweisende, gesetzliche Grundlage für deren Präventionsarbeit vorgibt".

Prävention im Erzbistum Köln

Unter Prävention versteht man vorbeugende Maßnahmen, die eine unerwünschte Entwicklung verhindern sollen. Ziel aller Präventionsmaßnahmen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist, diese zu stärken, damit sie sich gegen jede Form der Gewalt wehren können. Außerdem werden geschützte Strukturen geschaffen, in denen sich die Minderjährigen sicher fühlen und sich gesund entwickeln können.

Symbolbild Missbrauch / © Julia Steinbrecht (KNA)
Symbolbild Missbrauch / © Julia Steinbrecht ( KNA )
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