Neue Wende im Streit um durch Woelki beförderten Pfarrer

Priester zeigt Sekretärin an

Die umstrittene Beförderung eines Pfarrers im Erzbistum Köln durch Rainer Maria Kardinal Woelki hat ein neues Nachspiel. Der Priester hat nun die frühere Sekretärin von Kardinal Joachim Meisner bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.

Autor/in:
Andreas Otto
Anwalt mit Gesetzestexten / © r.classen (shutterstock)

Er wirft ihr vor, als Zeugin in dem presserechtlichen Verfahren zwischen Woelki und der "Bild"-Zeitung uneidliche Falschaussagen getätigt zu haben.

Der Anwalt des Pfarrers, Christoph Lerg, bestätigte der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Montagabend in München das Vorliegen der Anzeige.

Außerdem habe die Frau eine zivilrechtliche Abmahnung erhalten mit der Aufforderung, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Zuerst hatte faz.net darüber berichtet.

Woelki wehrt sich gegen Darstellung der "Bild"-Zeitung

In dem presserechtlichen Verfahren wehrt sich der Kölner Erzbischof Woelki gegen die Darstellung der "Bild"-Zeitung, er habe den Pfarrer 2017 befördert, obwohl er belastende Inhalte aus dessen Personalakte in Form einer Polizeiwarnung und eines Gesprächsprotokolls gekannt habe.

Woelki weist das zurück: Er habe nur von einem lange zurückliegenden und nicht strafbaren sexuellen Kontakt des Mannes mit einem Prostituierten sowie von "weiteren Gerüchten" gehört, also von unbewiesen gebliebenen Vorwürfen.

Die Kritik an Kardinal Woelki wächst / © Alessandra Tarantino (dpa)
Die Kritik an Kardinal Woelki wächst / © Alessandra Tarantino ( dpa )

Die Sekretärin hatte als Zeugin ausgesagt, Woelki schon um das Jahr 2010 in seiner Zeit als Kölner Weihbischof über Saunabesuche des Priesters mit Messdienern oder den bei einer Rom-Reise erfolgten Kauf von Unterhosen mit Penis-Darstellungen informiert zu haben.

Zudem habe sie Woelki mitgeteilt, der Geistliche habe ihr gegenüber von seiner Homosexualität berichtet. Sie sei zudem eigens bei Jugendfahrten mitgereist, um ihn ermahnen zu können, "wenn er wieder anzüglich wurde".

Laut Lerg wurden der Strafanzeige eidesstattliche Versicherungen von fünf Personen beigefügt, aus denen sich ergebe, dass die Behauptungen der Meisner-Sekretärin unwahr seien.

So habe ein Kauf von Unterwäsche mit anzüglichen Abbildungen nicht stattgefunden. Vielmehr hätten sich jugendliche und erwachsene Reiseteilnehmer über die an vielen Verkaufsständen angebotene Schürze mit Darstellungen der Michelangelo-Skulptur "David" amüsiert. Was die Saunabesuche angehe, so habe der Pfarrer mit Jugendleitern ein öffentliches Freizeitbad mit Saunawelt in Köln besucht.

Woelkis Rechtsbeistand Carsten Brennecke sagte auf Anfrage, der Anwalt des Pfarrers habe ihn über die Anzeige und die Abmahnung in Kenntnis gesetzt. Über beides habe er das Landgericht informiert.

Woelki sei keineswegs selbst gegen Zeugin vorgegangen

Denn er sei als Anwalt im Zivilverfahren rechtlich dazu verpflichtet, das Gericht über alle potenziell entscheidungsrelevanten Tatsachen zu unterrichten. In seinem Schreiben habe er mitgeteilt, dass Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Zeugin bestehen könnten, falls die an Eides statt versicherten Aussagen richtig seien. 

Justitia-Figur / © Robert Kneschke (shutterstock)

Brennecke betonte, er habe autonom und ohne Auftrag des Kardinals das Landgericht informiert; Woelki selbst sei keineswegs gegen die Zeugin vorgegangen. Diese habe in dem Verfahren ja zu seinen Gunsten ausgesagt.

Meisners frühere Sekretärin hatte ausgeführt, dass sie weder die Personalakte des Priesters noch die Polizeiwarnung gesehen und daher mit Woelki auch nicht darüber gesprochen habe. Der Kardinal betont auch in einer eidesstattlichen Versicherung, ihm seien weder die Personalakte vorgelegt worden noch die Polizeiwarnung bei der Beförderung bekannt gewesen.

Ermittlungsverfahren eingeleitet

Nach der Aussage der Frau hatte die Kölner Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Falschaussage gegen Woelki aufgenommen. Auch in einem anderen Fall gibt es ein solches Ermittlungsverfahren. Diese Vorwürfe weist Woelki ebenfalls zurück.

Landgericht Köln / © Oliver Berg (dpa)
Landgericht Köln / © Oliver Berg ( dpa )

Das kirchliche Strafverfahren gegen den Pfarrer endete im vergangenen Monat mit einem Freispruch, worauf auch sein Anwalt hinweist. Im Rahmen der umfassenden Aufklärungen habe sich herausgestellt, dass Gerüchte und anonyme Schreiben jeglicher Tatsachengrundlage entbehrten. Der Geistliche darf wieder als Priester tätig sein, allerdings weder in der Kinder- und Jugendarbeit noch in der Pfarreiseelsorge oder in leitender Position.

Quelle:
KNA