Der Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses, Senator Walid Iqbal, forderte demnach eine Klärung anhängiger Blasphemiefälle und die Bildung eines Koordinierungsausschusses im Ministerium für Menschenrechte. Das Gremium soll laut Vorschlag standardisierte Arbeitsanweisungen entwickeln.
Kollektivstrafen gegen religiöse Minderheiten seien unzulässig; auch würden Blasphemiegesetze zur Lösung persönlicher Probleme missbraucht, beklagt Iqbal.
Im sunnitisch-islamischen Pakistan ist Blasphemie ein hochsensibles Thema. Das Strafgesetzbuch sieht dafür lebenslange Haft bis hin zur Todesstrafe vor. Dutzende Muslime wie Nicht-Muslime wurden wegen Blasphemie angeklagt und zum Tode verurteilt; allerdings wurde bislang kein Todesurteil vollstreckt.
179 pakistanische Staatsbürger wegen Blasphemie in Haft
Nach Angaben des Senatskomitees befinden sich derzeit insgesamt 179 pakistanische Staatsbürger wegen Blasphemie in Haft und warten auf ihren Prozess. 17 Verurteilte warteten auf ihre Berufungsverhandlung.
Blasphemievorwürfe führen oft zu gewaltsamen und oft tödlichen Ausschreitungen muslimischer Mobs, vor allem gegen die christliche Minderheit. Nach einem Blasphemievorwurf gegen zwei Christen kam es im August in Jaranwala in der Provinz Punjab zu Gewaltexzessen.
Nach offiziellen Angaben wurden mindestens 22 Kirchen geplündert und zerstört, 91 Häuser niedergebrannt und rund 20 Gräber eines christlichen Friedhofs entweiht.
Engagement für Reform der Blasphemiegesetze birgt Lebensgefahr
Lebensgefährlich ist auch, sich für eine Reform der Blasphemiegesetze zu engagieren. 2011 wurden deshalb der katholische Minister Shahbaz Bhatti sowie der Gouverneur des Punjab, Salman Taseer, von muslimischen Extremisten ermordet.
Christliche Bürgerrechtler begrüßten zuletzt die Entscheidung eines Richters, ein wegen Blasphemie angeklagtes christliches Paares auf Kaution freizulassen, als mutig. Der Richter begründete sein Urteil mit einem Mangel an Beweisen.