Laut einem Bericht der "Bild"-Zeitung (Dienstag) bestehen die Arbeitgeber im Gegenzug zu einer Einführung eines zusätzlichen Feiertags auf der Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrags der Arbeitnehmer um 0,5 Prozentpunkte, wie es im Gesetz zur Einführung der Pflegeversicherung 1994 festgeschrieben worden ist. Dadurch könnten Beschäftigten netto bis zu 265,50 Euro im Jahr einbüßen.
Ausgleich für die Unternehmen
"Wenn die norddeutschen Länder daran festhalten, den Reformationstag als Feiertag einzuführen, muss es dafür einen Ausgleich für die Unternehmen geben", sagte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, (BDA).
Nach Bundesrecht sei "zwingend vorgeschrieben", dass bei einer Erhöhung der Zahl der Feiertage gegenüber dem Stand vor Einführung der Pflegeversicherung der Pflegebeitrag für die Beschäftigten um 0,5 Prozentpunkte steigen müsse. "Daran darf nicht gerüttelt werden." Kampeter forderte die Landesregierungen auf, ihren Bürgern ehrlich zu sagen, "dass es den zusätzlichen Feiertag nicht zum Nulltarif gibt".
Fast vergessener Paragraf
Schuld an der Erhöhung der Beiträge ist der "Bild"-Zeitung zufolge ein fast vergessener Paragraf im Gesetz zur Pflegeversicherung. Bei der Einführung dieses neuen Zweigs der Sozialversicherung habe die Wirtschaft 1994 auf einer Entlastung bestanden. Deshalb sei der Buß- und Bettag als bundesweiter Feiertag abgeschafft worden. Nur Sachsen habe den Feiertag damals behalten wollen. Deshalb zahlten die Beschäftigten dort einen um 0,5 Prozentpunkte höheren Pflegebeitrag.
Im Gesetz wurde laut den Angaben aber auch festgeschrieben, dass der Beitrag der Beschäftigten steigt, wenn die Zahl der Feiertage in ihrem Bundesland über den Stand vor Einführung der Pflegeversicherung erhöht werden sollte. Das würde nun auf die Nordländer zutreffen.
Die Länder sehen das allerdings anders. Bremens Senatssprecher Andre Städler wies darauf hin, dass die Erhöhung des Pflegebeitrags laut Gesetz nur dann gilt, wenn der neue Feiertag "stets auf einen Werktag fällt". Da der Reformationstag aber auch auf einen Samstag oder Sonntag fallen könnte, gebe es "keine Ansatzpunkte für eine automatische Erhöhung der Arbeitnehmerbeiträge für die Pflegeversicherung".