Darin ist die Genehmigung von Verkaufs- und Informationsständen geregelt ist. Demnach können die Gemeinden die Sondernutzung von Straßen künftig unter anderem versagen, wenn es Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung öffentlicher Belange gibt.
Anmeldungen künftig unterbinden
Die Koran-Verteilaktionen sind laut Innenminister Boris Pistorius (SPD) öffentliche Anlaufpunkte von Salafisten. Junge Menschen, die sich später radikalisiert hätten, seien an diesen Ständen in Kontakt mit der salafistischen Szene gekommen. Bisher sei es schwierig, dagegen vorzugehen. Die Neufassung des Gesetzes sei wichtig, damit die Kommunen in Zukunft die Anmeldungen solcher Stände unterbinden könnten.
Befürchtungen der kommunalen Spitzenverbände, dass der Verwaltungsaufwand durch die Gesetzesänderung erheblich steigen könnte, sieht die Landesregierung gelassen entgegen: Es sei zu erwarten, dass die Berücksichtigung öffentlicher Belange über die Koran-Verteilaktionen hinaus kaum Anwendungsfälle erfahren werde, hieß es in der Begründung zu dem vorgelegten Entwurf. Er soll nun im Landtag beraten werden.
Verbotene "Stiftung Lies" sorgte für Aufsehen
Zuletzt hatten im Jahr 2016 Koran-Verteilungsaktionen der inzwischen verbotenen "Stiftung Lies" für Aufsehen gesorgt. Pistorius hatte schon damals vor den Informationsständen gewarnt und den Kommunen einen Erlass an die Hand gegeben, der unter anderem eine frühe Beteiligung der Polizei und des Verfassungsschutzes empfiehlt.