Neues kirchliches Arbeitsrecht ab Sommer?

Paderborner Generalvikar ist zuversichtlich

Der Paderborner Generalvikar Alfons Hardt rechnet mit einem neuen kirchlichen Arbeitsrecht. "Ich gehe davon aus, dass im Juni eine grundlegend veränderte Grundordnung des kirchlichen Dienstes von den Bischöfen beschlossen wird".

Katechet und Kommunionhelfer / © Harald Oppitz (KNA)
Katechet und Kommunionhelfer / © Harald Oppitz ( KNA )

Das sagte er bei einer Podiumsdiskussion in Paderborn, wie das dortige Erzbistum am Freitag mitteilte. Auch die Zugangsbedingungen für die kirchliche Lehrbefugnis für Religionslehrer, die sogenannte "missio canonica", würden derzeit überarbeitet. Bis dahin setze das Erzbistum Paderborn die aktuell geltenden Kriterien der Dienstordnung aus.

Alfons Hardt (EBP)
Alfons Hardt / ( EBP )

Zuletzt hatte die Initiative #OutInChurch die Debatte um das kirchliche Arbeitsrecht befeuert. Im Rahmen der Kampagne hatten 125 Menschen öffentlich über ihre sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität gesprochen.

Die Grundordnung des katholischen Dienstes regelt, welche Loyalitätspflichten die Kirche von ihnen einfordern kann - so müssen etwa die Grundsätze der katholischen Glaubens- und Sittenlehre anerkannt und beachtet werden.

Arbeitsrechtliche Konsequenzen?

So kann Menschen, die in gleichgeschlechtlichen Beziehungen leben, gekündigt werden.

Viele Diözesen kündigten nach der Aktion an, dass queere Mitarbeitende in ihrem Bistum keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu befürchten hätten.

Dritte Synodalversammlung der deutschen Katholiken / © Sebastian Gollnow (dpa)
Dritte Synodalversammlung der deutschen Katholiken / © Sebastian Gollnow ( dpa )

Auch der katholische Reformprozess Synodaler Weg plädierte für weitreichende Änderungen beim kirchlichen Arbeitsrecht. Das englische Wort "queer" ist eine Sammelbegriff für sexuelle Minderheiten, unter ihnen stellen Menschen mit homosexueller Orientierung die größte Gruppe dar.

Kirchliches Arbeitsrecht

Die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die weit über eine Million Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirchen und ihrer
Wohlfahrtsverbände unterscheiden sich erheblich von den für andere Arbeitnehmer geltenden Bestimmungen. Grundlage dafür ist das Grundgesetz, das den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ein weitgehendes Selbstverwaltungs- und Selbstbestimmungsrecht einräumt.

Kirchliches Arbeitsrecht / © Elisabeth Schomaker (KNA)
Kirchliches Arbeitsrecht / © Elisabeth Schomaker ( KNA )
Quelle:
KNA