Dem neuen Statut zufolge ist der Generalrevisor die Antikorruptionsaufsicht des Heiligen Stuhls und des Vatikanstaats im Sinne des UN-Übereinkommens gegen Korruption, der sogenannten Konvention von Merida. Aufgabe des Revisors ist es demnach, jährlich die Bilanzen des Heiligen Stuhls sowie des Staates der Vatikanstadt zu prüfen.
Dazu gehören jene der einzelnen Dikasterien wie aller anderen dem Heiligen Stuhl zugehörenden Einrichtungen. Außerdem soll der oberste Wirtschaftsprüfer Hinweisen auf Unregelmäßigkeiten nachgehen. Hinweisgebern, sogenannten Whistleblowern, sichert das Statut ausdrücklich Vertraulichkeit zu. Eigens heißt es: Hinweise, "in gutem Glauben gegeben", verletzten nicht das Amtsgeheimnis.
Amt seit mehr als einem Jahr unbesetzt
Der Generalrevisor wird laut dem Statut für fünf Jahre vom Papst ernannt; die Zahl der Amtsperioden ist auf zwei begrenzt. Dem Papst drei mögliche Kandidaten zu nennen, ist Aufgabe des Kardinalkoordinators für den Wirtschaftsrat derzeit Kardinal Reinhard Marx (65). Dieser muss sich wegen möglicher Vorschläge mit dem Kardinalstaatssekretär, derzeit Pietro Parolin, und dem Präfekten des Wirtschaftsrates, derzeit noch Kardinal George Pell, beraten.
Das Amt des Generalrevisors ist seit mehr als eineinhalb Jahren unbesetzt. Der Papst hatte im Juni 2017 das Rücktrittsgesuch des bisherigen Wirtschaftsprüfers Libero Milone angenommen. Die Zusammenarbeit mit dem Heiligen Stuhl ende "in gegenseitigem Einvernehmen", hieß es damals vom Vatikan. Dagegen sagte Milone, er sei vom Vatikan zum Rücktritt gezwungen worden. Wann der Posten wiederbesetzt wird, ist unklar. Nach der Veröffentlichung des neues Statuts, das jenes vom Februar 2015 ersetzt, dürfte damit in Kürze zu rechnen sein.