Der Moscheeverein "Neuköllner Begegnungsstätte" ist mit einem Eilantrag gegen den Berliner Verfassungsschutz vorerst gescheitert. Der Verein hatte vor dem Berliner Verwaltungsgericht beantragt, im Verfassungsschutzbericht nicht genannt zu werden. Dies lehnten die Richter nun ab. Gegen die Erwähnung des Moscheevereins im Berliner Verfassungsschutzbericht bestünden vorerst keine Bedenken, erklärte das Berliner Verwaltungsgericht am Donnerstag. Gegen die Entscheidung könne Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. (VG 1 L 515.17)
Nicht mit demokratischer Grundordnung vereinbar
Die auch als Dar-as-Salam-Moschee bekannte NBS hatte Anfang September 2017 den Eilantrag eingereicht, aus den Verfassungsschutzberichten 2015 und 2016 gestrichen zu werden. Der Moscheeverein sah sich in seiner Religionsfreiheit verletzt. Der Berliner Verfassungsschutz erwähnte die Neuköllner Begegnungsstätte in seinen Berichten im Abschnitt über den sogenannten "legalistischen Islamismus".
Dessen Vertreter seien oft mit Bildungsangeboten und sozialen Projekten karitativ tätig und äußerten ihre islamistischen Vorstellungen in der Regel nicht öffentlich, hieß es dort.
Die Organisationen strebten auch eine Nähe zu öffentlichen Institutionen an, mit denen dann Kooperationen und Partnerschaften eingegangen würden. Zugleich werden laut Verfassungsschutz von "legalistischen Islamisten" jedoch Positionen unter anderem in Bezug auf das Staatsmodell und die Gleichheit der Geschlechter vertreten, "die mit den Grundsätzen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar sind".
Verbindungen zur Muslimbruderschaft?
Das Gericht erklärte nun, die Nennung im Verfassungsschutzbericht seit 2014 stehe im Einklang mit dem Berliner Verfassungsschutzgesetz. Die NBS unterhalte nachweislich Kontakte zur "Islamischen Gemeinschaft in Deutschland" (IGD), die die mitgliederstärkste Organisation von Anhängern der Muslimbruderschaft in Deutschland sei.
Da die Muslimbruderschaft mit der IGD im Bundesgebiet Bestrebungen verfolge, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet seien, sei der Bericht über deren Verbindungen zum Antragsteller gerechtfertigt. Die Muslimbruderschaft ziele auf die Beseitigung oder Außerkraftsetzung wesentlicher Verfassungsgrundsätze, erklärte das Gericht weiter.
Unter anderem wolle diese unter Verschleierung ihrer Vorgehensweise eine islamische Rechtsordnung auf der Grundlage der Scharia schaffen, was verfassungsfeindlich sei. Die Berichterstattung im Verfassungsschutzbericht sei verhältnismäßig. Zudem sei sie zur Aufklärung der Öffentlichkeit geeignet und erforderlich und greife daher nicht unangemessen in die Rechte des Antragstellers ein.
Gerichtsbeschluss dauerte acht Monate
Die Neuköllner Begegnungsstätte kündigte Donnerstag die Prüfung von Rechtsmitteln an. "Wir meinen - anders als das Verwaltungsgericht - dass die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht uns selbst mit dem Bannstrahl vermeintlich festgestellter verfassungswidriger Bestrebungen unsererseits belegt und daher von uns nicht hingenommen werden muss, in diesem Bericht benannt zu werden", erklärte der Moscheeverein.
Weiter verwies die NBS darauf, dass es laut Gericht keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen des Moscheevereins selbst gebe. "Das Landesamt für Verfassungsschutz behauptet das auch nicht durch unsere Aufnahme in den Bericht", so die NBS. Dennoch müsse die NBS die Erwähnung laut Gerichtsbeschluss hinnehmen, "weil wir Kontakte zu Personen und Einrichtungen haben, die der Muslimbrüderschaft zuzuordnen sind".
Dass das Gericht fast acht Monate benötigt habe, um über den Eilantrag zu entscheiden, nehme der Moscheeverein als "schwer nachvollziehbare Erscheinung des hiesigen Rechtsstaates zur Kenntnis. Wir halten aber gleichwohl an ihm fest und unternehmen alles, um ihn zu fördern und zu kräftigen", betonte die Neuköllner Begegnungsstätte.