Derzeit hätten nur bestimmte Gruppen wie etwa Erwerbslose einen gesetzlichen Anspruch auf eine kostenfreie Schuldnerberatung, erklärte der Sozialverband am Mittwoch. Der Zugang müsse etwa auf Erwerbstätige und Solo-Selbständige ausgeweitet werden.
"Es ist nicht nachvollziehbar, dass es einen Anspruch auf eine kostenlose Schuldnerberatung erst dann gibt, wenn Menschen Hartz IV bekommen", sagte der Caritasdirektor im Bistum Essen, Matthias Schmitt. "Mit einer frühzeitig einsetzenden Beratung lässt sich unter Umständen der Hartz IV-Bezug ja sogar verhindern."
Mehr Anfragen
Im ersten Halbjahr 2021 verzeichneten die gemeinnützigen Schuldnerberatungsstellen bundesweit deutlich mehr Anfragen im Vergleich zum Aufkommen vor der Pandemie. Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände hatte am Mittwoch eine entsprechende Umfrage veröffentlicht.
Demnach erhöhte sich bei mehr als zwei Dritteln der befragten Stellen die Anzahl der Anfragen. Während knapp die Hälfte einen Anstieg zwischen 10 und 30 Prozent meldete, waren es bei knapp einem Fünftel mehr als 30 Prozent. An der Umfrage beteiligten sich 461 Beratungsstellen, davon etwa 300 von den kirchlichen Sozialverbänden Caritas und Diakonie.