NRW-Landtag stimmt für Neuregelung der Polizeiseelsorge

Vom Land kommt mehr Geld

Die kirchliche Polizeiseelsorge in NRW wird neu aufgestellt. Dazu hat der Landtag in Düsseldorf einstimmig ein Gesetz zur Zustimmung der Vereinbarung über die kirchliche Polizeiseelsorge im Land verabschiedet.

 © Caroline Seidel (dpa)
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Das neue Gesetz ersetzt die im Jahr 1962 zwischen dem Land und den Kirchen geschlossenen Vereinbarungen über die Wahrnehmung der katholischen beziehungsweise evangelischen Polizeiseelsorge im Land. Ziel ist es, die Vereinbarung den "aktuellen Gegebenheiten" anzupassen, wie es hieß.

Pauschalbetrag für die Kirchen erhöht sich

Die neue Vereinbarung sieht vor, dass das Land zusätzlich zu seinem jährlichen Pauschalbetrag auch noch jeweils zwei Vollzeitstellen von Polizeiseelsorgern finanziert. Der Pauschalbetrag für die Kirchen erhöht sich dadurch um jeweils 250.000 Euro. 

Die Kirchen sichern im Gegenzug zu, zusätzlich zu den vom Land refinanzierten Stellen mindestens genauso viele Stellen von Polizeiseelsorgern vorzuhalten. Aufgrund der vorgesehenen Änderungen erhöht sich die Landesleistung damit um 500.000 Euro auf 650.000 Euro pro Jahr.

Herbert Reul, NRW-Innenminister / © Federico Gambarini (dpa)
Herbert Reul, NRW-Innenminister / © Federico Gambarini ( dpa )

Vorausgegangen ist der Entscheidung des Landtags eine gemeinsame Absichtserklärung des Landes sowie von Vertretern der katholischen und der evangelischen Kirche vom Mai 2022, die sich für eine Neufassung der kirchlichen Polizeiseelsorge ausgesprochen hatten.

Innenminister Herbert Reul (CDU) bezeichnete im Landtag die Leistung der Polizeiseelsorger und Polizeiseelsorgerinnen als "grandios". Mit der neuen Vereinbarung schaffe man «ein Stück Verlässlichkeit» für die Arbeit der kirchlichen Polizeiseelsorger, betonte er.

Polizeiseelsorge

Die christlichen Kirchen bieten mit ihren Polizeiseelsorgerinnen und Polizeiseelsorgern Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Polizei bei der Bewältigung ihrer Aufgaben Rat, Unterstützung und Begleitung an. Sie tun dies zwar auf dem Hintergrund ihres Glaubens, aber unabhängig von konfessioneller oder religiöser Bindung der Angehörigen der Polizei.

Die Polizeiseelsorge gilt also den Frauen und Männern, die in den Polizei-Organisationen Dienst leisten. Die pastorale Sorge der Kirche gilt damit den Menschen, nicht der Organisation. (Polizeiseelsorge)

Polizeiseelsorge / © Caroline Seidel (dpa)
Polizeiseelsorge / © Caroline Seidel ( dpa )
Quelle:
KNA