In Bayern ist der 15. August in 1.704 von 2.056 Gemeinden arbeitsfrei. Im Freistaat ist Mariä Himmelfahrt in einer Gemeinde dann ein gesetzlicher Feiertag, wenn dort mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Hauptwohnsitz haben. In der evangelischen Kirche ist Mariä Himmelfahrt kein besonderer Festtag.
Änderungen ab 2025 möglich
Maßgeblich für die Regelungen in Bayern ist bisher noch die Volkszählung (Zensus) von 2011. Ab dem nächsten Jahr aber gelten die Zahlen des Zensus von 2022. Dann könnte es Änderungen geben, nicht zuletzt wegen der Kirchenaustritte in den letzten Jahren.
Das Hochfest Mariä Himmelfahrt hat seinen Ursprung in der Ostkirche, wo es im Jahr 431 eingeführt wurde. In der römischen Kirche wird die - in der Bibel nicht beschriebene - Aufnahme Mariens in den Himmel seit dem 7. Jahrhundert gefeiert, in Deutschland seit dem 9. Jahrhundert.
Vorerst letztes Dogma
Papst Pius XII. verkündete 1950 als vorerst letztes katholisches Dogma die "leibliche Aufnahme Mariens in den Himmel". Ein Dogma ist ein mit höchster Autorität verfasster und unfehlbarer Lehr- und Glaubenssatz.
Nach katholischer Lehre lebt die Seele nach dem Tod weiter, aber der Leib wird erst am Tag des Jüngsten Gerichtes auferweckt. Die sofortige leibliche Aufnahme Mariens ist also ein besonderes Privileg, das die herausragende Rolle der Gottesmutter betont.
In katholischen Regionen der Bundesrepublik, vor allem in Süddeutschland, ist das auch "großer Frauentag" genannte Fest mit einer Reihe von Bräuchen verbunden, vor allem mit Lichterprozessionen und Kräuterweihen. Dabei werden bis zu 77 verschiedene Kräuter und andere Pflanzen gesammelt, zu "Buschen" zusammengebunden und im Gottesdienst gesegnet.