Nur wenige Länder prüfen eigene Regelungen

Burka-Verbot? – Wer ist zuständig?

In der Diskussion um ein Verbot muslimischer Vollverschleierungen sehen bislang nur wenige Bundesländer einen Bedarf für eigene Regelungen.

Zwei Frauen mit Burka laufen durch eine französische Innenstadt. Hier ist Vollverschleireung eigentlich verboten.  (dpa)
Zwei Frauen mit Burka laufen durch eine französische Innenstadt. Hier ist Vollverschleireung eigentlich verboten. / ( dpa )

Wie eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) unter Staatskanzleien und Ministerien der Länder ergab, erwägen Bayern und Sachsen eigene Gesetze für ihre Zuständigkeitsbereiche. In Bayern befinde sich parallel zu den Plänen des Bundes ein Gesetzentwurf in der Abstimmung innerhalb der Staatsregierung, teilte ein Sprecher des CSU-geführten Innenministeriums in München mit.

Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) sagte: "Grundsätzlich sollte ein Burka-Verbot alle Bereiche betreffen, wo es für unseren demokratischen Rechtsstaat notwendig ist, Gesicht zu zeigen, insbesondere dort, wo der Bürger auf Behörde trifft." Er verwies zudem auf Gerichte, Melde- und Standesämter, Kitas, Schulen und Hochschulen. Aus Bayern hieß es, ein Verbot solle vor allem Landes- und Kommunalbeamte sowie Personen in den Bereichen Sicherheit und Wahlen betreffen. Als konkretes Beispiel wurden Wahlvorstände genannt.

Zuständigkeit der Länder

Die Bundesregierung hat ein Burka-Verbot für ausgewählte Bereiche angekündigt. Soweit bislang bekannt, geht es dabei vor allem um Bundesbeamte. Für viele Bereiche des öffentlichen Lebens, beispielsweise das staatliche Bildungswesen, wären aber die Länder zuständig. Ulbig sagte, dabei sei eine enge Abstimmung mit dem Bund notwendig.

Das nordrhein-westfälische Innenministerium in Düsseldorf erklärte, man wolle zunächst die Ausformulierung der Bundesregierung abwarten. Während Sachsen und Bayern die Pläne der Bundesregierung befürworteten, hieß es aus Hessens Staatskanzlei zurückhaltender, man werde prüfen, welche Regelungen als Ergänzung zum Bundesrecht zu treffen seien. Konkrete Pläne gebe es aber nicht.

Meinungsbildung nicht abgeschlossen

Aus den meisten Ländern hieß es, ein Verbot der Burka oder des Nikab sei bislang noch kein Thema auf der Agenda der Landesregierungen gewesen, oder die Meinungsbildung sei hierzu noch nicht abgeschlossen. Berlin und Hamburg verwiesen auf bestehende Regeln, die das Untersagen der Vollverschleierung in bestimmten Bereichen bereits jetzt erlauben. Abgelehnt werden die Pläne für ein Burka-Verbot in Schleswig-Holstein. Innenminister Stefan Studt (SPD) unterstütze die entsprechenden Pläne des Bundes nicht, sagte ein Sprecher dem epd.


Quelle:
epd