In einem am Dienstag vom Bundestag veröffentlichten Gesetzentwurf heißt es, Staatsleistungen an Religionsgesellschaften sollen längstens bis Ende 2026 gewährt werden.
Eine Entschädigung zur vollständigen Ablösung, wie andere sie für nötig erachten, lehnt die AfD ab. Mit den bis dahin noch zu zahlenden Leistungen seien die Pflichten abgegolten, heißt es im vorgeschlagenen Gesetzestext.
Bund muss gesetzlichen Rahmen schaffen
Die Staatsleistungen gehen auf die Enteignung kirchlicher Güter Anfang des 19. Jahrhunderts zurück. Bis heute erhalten katholische und evangelische Kirche dafür Entschädigungen vom Staat, rund 500 Millionen Euro jährlich.
Die Weimarer Reichsverfassung sah eine Ablösung vor, die ins Grundgesetz übernommen wurde. Ablösen müssen die Bundesländer, weil sie die Zahlungen leisten. Der Bund muss aber einen gesetzlichen Rahmen für die Verhandlungen schaffen.
Im März hatten FDP, Grüne und Linke einen Gesetzentwurf zur Ablösung der Staatsleitungen vorgelegt. Sie schlagen vor, sich bei der Ablösung am Bewertungsgesetz zu orientieren. Dies würde Einmalzahlungen in Höhe des 18,6-fachen der bisherigen Jahreszahlungen bedeuten. Die drei Oppositionsparteien sehen zudem einen langen Zeitraum - bis zu 25 Jahre - für die Ablösung vor.
Wiederholt Anträge zur Ablösung der Staatsleistungen
In der Vergangenheit gab es vor allem von der Linken wiederholt Anträge zur Ablösung der Staatsleistungen, die im Bundestag jeweils scheiterten. Ob der gemeinsame Antrag von FDP, Grünen und Linken diesmal mehr Chancen hat, ist offen. Sie bräuchten dafür auch Unterstützung aus der Koalition.
Der religionspolitische Sprecher der FDP, Benjamin Strasser, will das Thema möglichst noch vor der Sommerpause in die erste Lesung im Bundestag bringen. Für die nächste Sitzungswoche Mitte Juni steht das Thema bislang nicht auf der Tagesordnung.