Die Gremien im Erzbistum seien in die Ausarbeitung der Regelung nicht eingebunden gewesen, sagte die Vorsitzende des Diözesankomitees im Erzbistum Paderborn, Nadine Mersch, am Freitag in Bonn. Vielmehr basiere der Vorschlag auf einem Beschluss des Domkapitels, dem nur Kleriker angehören. Das werde den Beschlüssen des Reformprojekts Synodaler Weg nicht gerecht.
Pfarreien eingebunden
Mersch betonte, nach der Vorgabe des Synodalen Weges hätte eine Gruppe von Klerikern und Laien gemeinsam ein Verfahren entwickeln müssen. An dem nun in Paderborn geplanten Verfahren würdigte sie, dass die gesamte Breite der Pfarreien eingebunden werden solle. Allerdings hätte man auch die Verbände einbeziehen und eine Quotierung von Geschlechtern und Generationen einbringen müssen. "Auch das steht im beschlossenen Handlungstext des Synodalen Wegs - und es liegt auf der Hand", so Mensch. Weiter: "Dass jetzt Laien benannt und durch ein Losverfahren ausgewählt werden sollen, sehe ich nicht als echte Partizipation."
Das Erzbistum hatte am 21. Juni einen Beschluss des Kapitels bekanntgemacht, wonach Laien an der Wahl des Erzbischofs mitwirken sollen. Vorgesehen ist, dass eine zu gründende Gruppe aus 14 Katholiken mit den 14 Domkapitularen eine Vorschlagsliste mit Kandidaten erarbeitet, die dann an den Vatikan geht. Ob sich an der eigentlichen Wahl aus einer römischen Liste mit drei Namen die Laiengruppe beteiligen darf, ist unklar, weil es dazu einer vorherigen Zustimmung des Vatikan bedürfte. Neun Mitglieder der Gruppe sollen aus den Gemeinden kommen und per Los ernannt werden; drei werden vom Diözesanpastoralrat und je eine von der Diözesankonferenz der Katholischen Schulen sowie vom Caritasverband benannt.
Empfehlungen des Synodalen Wegs
Die Vollversammlung des Synodalen Wegs hatte im Februar ein Papier beschlossen, das mehr Beteiligung der Laien an der Bischofswahl ermöglichen soll. Wörtlich heißt es in dem Beschluss: "Es wird eine Musterordnung für die freiwillige Selbstbindung der jeweiligen Domkapitel bei der Bestellung von Bischöfen erarbeitet und erlassen. Darin wird den Domkapiteln empfohlen, bei einer anstehenden Bischofsbestellung sich selbst zu verpflichten, folgendes Verfahren anzuwenden: Der Synodale Rat der Diözese wählt ein Gremium, das so viele Mitglieder hat wie das Domkapitel und dieses bei der Wahrnehmung seiner Rechte im Prozess der Bischofsbestellung unterstützt."
In Paderborn hatte Erzbischof Hans-Josef Becker unlängst aus Altersgründen Papst Franziskus seinen Rücktritt angeboten. Die Bischofswahl im Erzbistum ist im Preußenkonkordat von 1929 geregelt. Demnach muss unter anderem das Domkapitel, das in Paderborn Metropolitankapitel heißt, eine Kandidatenliste aufstellen. Sie wird an den Vatikan weitergeleitet. Auch andere kirchliche Instanzen erstellen Listen. Der Papst schickt unter "Würdigung" der Vorschläge eine eigene Liste mit drei Namen nach Paderborn zurück, aus der das Kapitel den neuen Bischof zu wählen hat.