Papst bekräftigt seine Reform bei liturgischen Texten

"Das wichtige Prinzip"

Papst Franziskus hat die von ihm eingeführte Neuerung bei der Übersetzung liturgischer Texte in einem Brief bekräftigt und damit anderslautenden Interpretationen von konservativer Seite widersprochen.

Messbuch auf einer Kirchenbank / © Marion Sendker (DR)
Messbuch auf einer Kirchenbank / © Marion Sendker ( DR )

In einem am Sonntag vom Vatikan veröffentlichten Schreiben an den Chef der Gottesdienstkongregation, Kardinal Robert Sarah, betont der Papst erneut, dass die örtlichen Bischofskonferenzen künftig mehr Verantwortung tragen. Dies hatte Franziskus bereits im September mit dem Erlass "Magnum principium" (Das wichtige Prinzip) verfügt, der seit Oktober in Kraft ist.

Später war im Internet ein Kardinal Sarah zugeschriebener Kommentar aufgetaucht, der den Reform-Absichten des Papstes zu widersprechen schien.

Entscheidung liegt bei Bischofskonferenzen

Was die bei der Übersetzung geforderte Treue zum lateinischen Originaltext ("fideliter") angehe, liege die Entscheidung darüber nun bei den Bischofskonferenzen im Dialog mit dem Heiligen Stuhl, heißt es in dem Papstschreiben. Dies gelte besonders für bedeutende liturgische Texte, etwa das Glaubensbekenntnis oder Vaterunser.

Bei der Übersetzung seien drei Aspekte besonders zu berücksichtigen: die Treue gegenüber dem lateinischen Original, Besonderheiten der Zielsprache sowie Verständlichkeit in der Zielgruppe.

Antwort auf Kommentar von Kardinal Sarah

Der Papst antwortet mit dem Brief eigenen Angaben zufolge auf einen "Kommentar" zu "Magnum principium", der nach der Veröffentlichung des Erlasses auf einigen Internetseiten aufgetaucht war. Dieser sei fälschlicherweise Kardinal Sarah zugeschrieben worden.

Franziskus bittet darum, seine Antwort ebenfalls auf den entsprechenden Seiten zu veröffentlichen und sie zudem den Bischofskonferenzen sowie allen Mitgliedern und Beratern der Gottesdienstkongregation zugänglich zu machen.

Keine Alternativübersetzungen mehr

Mit dem seit Anfang des Monats gültigen Dekret hatte der Papst vor allem Kanon 838 des Kirchenrechts zur Regelung der Liturgie der katholischen Kirche präzisiert. Für die Übersetzung liturgischer Texte sind demnach vor allem die Bischofskonferenzen zuständig und sollen diese nur noch von Rom bestätigen lassen.

Dort, so ein Anliegen der Änderung, sollen keine Alternativübersetzungen mehr verfasst werden. Papst Franziskus unterstreicht in seinem nun veröffentlichten Brief erneut, dass beide Seiten im Dialog und in Achtung der jeweiligen Kompetenzen zusammenarbeiten sollen.

Zum Teil hoplrige Gebete in Landessprache

Bisher konnte der Vatikan stärker in die Übersetzung eingreifen - und machte davon auch Gebrauch. Das geschah vor allem seit der Instruktion "Liturgiam authenticam" aus dem Jahr 2001. Diese verlangt eine nahezu wortwörtliche Übersetzung liturgischer Texte aus dem Lateinischen.

In vielen Sprachbereichen führte dies zu Problemen, weil die Gebete in der jeweiligen Landessprache zum Teil holprig und mitunter unverständlich waren.


Quelle:
KNA
Mehr zum Thema