Nach einer ersten Verfahrensstufe hatte der Bischof von Rottenburg-Stuttgart, Gebhard Fürst, 2011 ein vom Kirchenrecht vorgeschriebenes Kirchengericht ernannt. Dieses prüfte, ob die medizinisch unerklärliche Heilung eines damals knapp 70-Jährigen nach seinen Gebeten zu Philipp Jeningen (1642-1704) als Wunder bewertet werden kann.
Der Mann war in den 1980er Jahren so schwer krank, dass es medizinisch so gut wie keine Überlebenschance gab. Überraschend wurde der Mann aber gesund.
Hundert Jahre altes Verfahren
Das Seligsprechungsverfahren des Seelsorgers, der in Ellwangen lebte und wirkte, war 1920 durch die schwäbische Diözese, die Deutsche Bischofskonferenz und den Jesuitenorden eröffnet worden. 1989 wurde der "heroische Tugendgrad" des Priesters als erste Voraussetzung für eine Seligsprechung festgestellt.
Verehrt wird Jeningen wegen seiner Nächstenliebe. Selige werden im Gegensatz zu Heiligen nur regional verehrt. Der Seligsprechung kann aber eine Heiligsprechung und damit die weltweite Verehrung der betreffenden Person folgen.