Pfarrer akzeptiert Strafbefehl wegen Missbrauchs

Entscheidung rechtskräftig

Ein katholischer Geistlicher muss wegen sexuellen Missbrauchs eines Jugendlichen im Bistum Trier 1.800 Euro zahlen. Der Pfarrer suchte Tatgelegenheiten im Gotteshaus, im Auto und in der Wohnung des Betroffenen.

Symbolbild Geldscheine / © Studio.G photography (shutterstock)

Ein katholischer Pfarrer muss 1.800 Euro wegen sexuellen Missbrauchs eines Jugendlichen im Bistum Trier zahlen.

Mindestens sieben Taten ereigneten sich in den Jahren 2022 und 2023, wie ein Sprecher des Amtsgerichts Wittlich am Montag mitteilte. Der Geistliche suchte dafür laut Gericht Tatgelegenheiten vor dem Gottesdienst in einer Kirche, im Auto sowie in der Wohnung des Betroffenen. Er hat den Minderjährigen demnach außerdem dazu aufgefordert, ihm ein intimes Foto von sich zu senden.

Ohne Gerichtsverhandlung rechtskräftig

Nach einem Einspruch des Angeklagten gegen einen Strafbefehl war zunächst für Montag eine Verhandlung am Amtsgericht Wittlich terminiert worden. Der Pfarrer beschränkte seinen Einspruch dann aber auf die Tagessatzhöhe des Strafbefehls. Angeklagter, Verteidiger und Staatsanwaltschaft stimmten in dieser Hinsicht einer Gerichtsentscheidung zu.

Die darin festgesetzte Geldstrafe beträgt 120 Tagessätze von je 15 Euro. Die Entscheidung in dem Strafverfahren wurde damit ohne eine Gerichtsverhandlung rechtskräftig.

Bistum Trier

Das Bistum Trier ist das älteste in Deutschland. Es erstreckt sich über eine Fläche von 12.870 Quadratkilometern. Im Bistum Trier, das Grenzen zu Frankreich, Luxemburg und Belgien hat, leben etwa 2,5 Millionen Menschen, davon sind 1,1 Millionen katholisch. 

Als erster Bischof von Trier gilt der Heilige Eucharius im dritten Jahrhundert. Das spätere Erzbistum, dessen Oberhirten seit 1198 auch Kurfürsten waren, war eines der wichtigsten im alten Reich. Es umfasste ein Gebiet vom französischen Stenay an der Maas im Westen bis vor Gießen im Osten. 

Liebfrauenkirche und Trierer Dom / © Julia Steinbrecht (KNA)