Pfarrer wird wegen Missbrauchs zu einer Geldstrafe verurteilt

7.000 Euro Strafe

Die Jahrzehnte zurückliegende Tat eines Pfarrers aus Hessen wurde nun bestraft. Das Amtsgericht hat den Missbrauch verurteilt. Die Kirche kündigt Ermittlungen an. Prozessbeobachter zeigen sich laut Zeitung erstaunt über die Tat.

Symbolbild Priester / © Yeti studio (shutterstock)

Wegen sexuellen Missbrauchs ist ein über 80 Jahre alter Pfarrer vom Amtsgericht im hessischen Dieburg verurteilt worden. 

In dem Verfahren wurde der Angeklagte wegen sexuellen Kindesmissbrauchs zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen in Höhe von jeweils 100 Euro verurteilt, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mitteilte. Dem Verurteilten aus Südhessen wurden die Kosten des Verfahrens und die Auslagen des Nebenklägers auferlegt.

Die Verurteilung erfolgte laut Gerichtssprecher am Dienstag wegen einer Tat gegen einen Geschädigten. Es ging in der Verhandlung demnach um ein Geschehen aus dem Jahr 1997. Daher erfolgte die Anwendung des zum damaligen Zeitpunkt geltenden Rechts. 

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Frist zur Einlegung eines Rechtsmittels beträgt nach Angaben des Gerichtssprechers eine Woche.

Bistum kündigt Reaktion an

Zuvor berichtete die "Frankfurter Rundschau" (online). Laut Zeitungsbericht hat die Tat in der elterlichen Wohnung des damaligen Kindes stattgefunden. Keiner habe sich vorstellen können, dass der Pfarrer zu einer solchen Handlung fähig sei, äußerten sich mehrere Personen aus dem Ort, die im Gericht anwesend waren, gegenüber der Zeitung.

Sobald es zum rechtskräftigen Abschluss gekommen sei, werde eine kirchliche Voruntersuchung gegen den Ruhestandspriester fortgeführt, teilte ein Sprecher des Bistums Mainz am Mittwoch auf Anfrage der KNA mit: "Dem Geistlichen war bereits seit Bekanntwerden von ersten Vorwürfen im Februar 2023 die Ausübung aller priesterlichen und amtlichen Tätigkeiten auf unbestimmte Zeit verboten worden."

MHG-Studie der Bischofskonferenz und ForuM-Studie der EKD

Die vor fünf Jahren veröffentlichte MHG-Studie der katholischen Deutschen Bischofskonferenz und die ForuM-Studie zum Missbrauch in der evangelischen Kirche lassen sich nur bedingt miteinander vergleichen. Ziel ist es jeweils, Umfang und Strukturen des Missbrauchs in katholischer und evangelischer Kirche zu ermitteln. Die Kirchen sind auch Auftraggeber der Studien.

MHG-Studie / © Harald Oppitz (KNA)