"Beispielweise bei den Spätaussiedlern", so Lucks, der Obmann im Menschenrechtsausschuss. Er sagte der "Rheinischen Post" (Mittwoch): "Wir als Grünen-Bundestagsfraktion schlagen eine bundesgesetzliche Regelung für die Gruppe der Jesiden im Aufenthaltsgesetz vor.
Hintergrund sei, dass Nordrhein-Westfalen den Abschiebestopp für jesidische Frauen und Kinder nur noch bis einschließlich 18. Juni 2024 verlängern konnte, so Lucks: "Damit schöpft das Land letztmalig diese Möglichkeit aus, die nach dem Bundesgesetz besteht." Er kritisierte weiter, es gebe "keinerlei Signale von Faeser. Sie ist offenbar auch nicht bereit, sich öffentlich zu erklären."
Nach wie vor mit Zerstörung konfrontiert
Der Grünen-Politiker fügte mit Blick auf die Lage in der nordirakischen Sindschar-Region hinzu: "Viele der Menschen, die in den ursprünglichen Siedlungsgebieten leben, sind nach wie vor mit Zerstörung konfrontiert sowie mit einer Bedrohung durch islamistische Mobs auf den Straßen, aber auch durch türkische Militäroperation und durch pro-iranische Milizen." Mit Blick auf Jesiden hierzulande ergänzte er: "Diejenigen, die ohne einen anerkannten Status in Deutschland sind, sind daher beunruhigt."
Vor kurzem hatte der Flüchtlingsrat in Bayern dem Freistaat "besondere Härte" bei der Abschiebung von Jesiden in den Irak vorgeworfen. Seit Mitte 2023 gebe es keine Einschränkungen mehr bei Abschiebungen, während NRW und Thüringen zumindest einen vorläufigen Abschiebestopp für jesidische Frauen und Mädchen erlassen hätten.
Jesiden sind eine religiöse Minderheit. Weltweit hat die monotheistische Religionsgemeinschaft mehrere hunderttausend Mitglieder. Erstmals erwähnt werden die Jesiden in nahöstlichen Quellen aus dem 12. Jahrhundert. Ihr Name geht vermutlich auf den frühislamischen Kalifen Yazid I. ibn Muawiya (680-683) zurück. Jesiden leben vor allem im nördlichen Irak, viele sind von dort jedoch vor der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) geflüchtet. Außerdem leben Jesiden in Nordsyrien, dem Nordwestiran und in der südöstlichen Türkei.