Der Trierer Bischof Stephan Ackermann habe dem Geistlichen die Ausübung seiner priesterlichen Tätigkeit untersagt und ihn von seiner derzeitigen Tätigkeit in einer Pfarreiengemeinschaft freigestellt, teilte das Bistum am Samstag mit.
Der Fall sei der Staatsanwaltschaft übergeben worden. Zudem sei eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eröffnet worden, die aber bis zum Abschluss des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens ruhe.
Der Missbrauchsvorwurf bezieht sich laut Bistum auf einen Zeitpunkt vor rund 13 Jahren. Weitere Angaben konnte die Bistumssprecherin nicht machen.