Prozessionsweg in Telgte ist vor Straßenausbau geschützt

Entscheidung des Gerichts

Ein im 17. Jahrhundert zwischen Münster und Telgte angelegte Prozessionsweg ist nach einer Gerichtsentscheidung als Denkmal geschützt. Somit darf er nicht durch den Ausbau der Bundesstraße B 51 in Teilen zerstört werden.

Telgter Wallfahrt / © Friso Gentsch (dpa)
Telgter Wallfahrt / © Friso Gentsch ( dpa )

Es bestehe ein öffentliches Interesse an seiner Erhaltung, befand der 10. Senat des Oberverwaltungsgerichts NRW am Montag in Münster (AZ: 10 A 1487/22).

Damit wurde eine Berufung des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen gegen ein vorangegangenes Urteil des Verwaltungsgerichts Münster zurückgewiesen.

Klage des Landesbetriebs Straßenbau NRW

Die Bezirksregierung Münster hatte im Jahr 2020 veranlasst, dass der Prozessionsweg zwischen den beiden westfälischen Städten auf einem Abschnitt von etwa einem Kilometer als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Telgte eingetragen wird. Dagegen klagte der Landesbetrieb Straßenbau NRW, der auf der Strecke die B 51 vierspurig ausbauen will. Die Straßenbauverwaltung argumentierte, dass der Prozessionsweg auf der Strecke nur noch teilweise vorhanden sei und längst nicht mehr genutzt werde. Es liege zudem kein öffentliches Interesse für seine Erhaltung vor.

Pilger der Telgter Wallfahrt / © Friso Gentsch (dpa)
Pilger der Telgter Wallfahrt / © Friso Gentsch ( dpa )

Der 10. Senat des OVG verwies im Berufungsverfahren auf die religionshistorische sowie volkskundliche Besonderheit des betreffenden Abschnittes bis zur Marienkapelle in Telgte. Nach Stellungnahmen des beigeladenen Landschaftsverbands Westfalen-Lippe habe er die erforderliche Bedeutung im Sinne des Denkmalschutzgesetzes, hieß es am Montag. Dass der Wegabschnitt mitten in der Landschaft liegt und nicht an das Ziel des Prozessionswegs in Telgte angebunden ist, ändere nichts am geschichtlichen Aussagewert.

Der Prozessionsweg sei dabei als solcher durch die beiden inmitten des Weges stehenden Doppelbildstöcke und ihre auf den Pilger bezogenen Inschriften erkennbar, betonten die Oberverwaltungsrichter.

Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht möglich

"Er bleibt trotz der Lücken in der Wegetrasse und den nur noch teilweise vorhandenen Lindenreihen ein erhaltungsfähiges Original." Auch dass die betroffenen Kirchengemeinden schon 1984 ihr Einverständnis zu einer Verlegung des Prozessionsweges erklärt hätten, stelle die besondere geschichtliche Bedeutung nicht infrage.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig / © Jan Woitas (dpa)
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig / © Jan Woitas ( dpa )

Der einstige Fürstbischof Christoph Bernhard von Galen (1606-1678) ließ den Prozessionsweg nach dem 30-jährigen Krieg anlegen. Neben der Marienkapelle in Telgte wurde zwischen 1658 und 1663 der Wallfahrtsweg mit doppelseitigen Bildstöcken errichtet.

Für die Entscheidung des IVG wurde keine Revision zugelassen. Dagegen kann Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.

Was bedeutet "Wallfahrt"?

Das Wort "Wallfahrt" stammt vom Wort "wallen" ab und bedeutet in eine bestimmte Richtung zu ziehen oder unterwegs zu sein. Durch das lateinische Wort "Peregrinatio religiosa" meint es einen Besuch in einer Pilgerstätte mit dem Zurücklegen eines Pilgerwegs. Eher das Ziel steht bei einer Wallfahrt im Vordergrund, weniger der Weg. 

Aus dem Grund sind Christen früher wie heute an bestimmten Heiligen Stätten besonders nahe: im Heiligen Land, an Gräbern von Aposteln, in Rom, Assisi, Lourdes, Loreto, Fatima, Altötting, Kevelaer, Werl, Telgte oder Bethen. 

Keine Wallfahrt nach Altötting / © Armin Weigel (dpa)
Keine Wallfahrt nach Altötting / © Armin Weigel ( dpa )
Quelle:
epd