Der rheinische Präses Manfred Rekowski hat die geplante pastorale Handreichung der Deutschen Bischöfe für Ehepaare unterschiedlicher Konfession begrüßt. "Es wäre ein ermutigendes Zeichen, wenn es den konfessionsverbindenden Paaren auf diesem Weg erleichtert wird, den Glauben gemeinsam zu leben", sagte der leitende Geistliche der Evangelischen Kirche im Rheinland am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst in Düsseldorf. Die rheinische Kirche werde die entsprechende Handreichung "aufmerksam lesen".
"Ermutigung für viele Millionen Christen"
Auch der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Heinrich Bedford-Strohm, würdigte Beschluss der katholischen Bischöfe zu konfessionsverschiedenen Ehen als "Richtungsentscheidung". Die Möglichkeit zur gemeinsamen Teilnahme an der Eucharistiefeier sei ein "weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg der Ökumene" und "eine echte Erleichterung", sagte Bedford-Strohm am Donnerstag. Er sprach von einer "Ermutigung für viele Millionen Christen, die in ihren Lebensbezügen ökumenisch eng miteinander verbunden sind".
Damit sei das Bedürfnis dieser Paare, gemeinsam zur Kommunion gehen zu können, "gehört und gewürdigt" worden, so der EKD-Chef weiter. Nun hoffe die Evangelische Kirche weiterhin darauf, dass eine Teilnahme konfessionsverbindender Ehepartner auch am evangelischen Abendmahl möglich gemacht werde.
Papst Franziskus habe nach dem Reformationsgedenken 2017 ausdrücklich dazu aufgerufen, in der Ökumene weiter voranzuschreiten. "Diese Hoffnung teile ich auch, wenn es darum geht, bleibende theologische Fragen im Hinblick auf die gemeinsame Eucharistiefeier zu lösen."
Nicht mehr nur in Todesgefahr
Während Vertreter der evangelischen Kirche die Bekanntmachung begrüßen, gibt es auch erste kritische Stimmen aus katholischen Reihen. So ist für Prof. Helmut Hoping (Professor für Dogmatik und Liturgiewissenschaft an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br.) die Entscheidung der Bischöfe "auf Grundlage des Kirchenrechts und des ökumenischen Direktoriums von 1993" zwar möglich. Man werde jedoch abwarten müssen, wie der endgültige Text der Handreichung aussehe. Bisher waren der Gang zur Kommunion und die Beichte für evangelischen Christen nur in Todesgefahr möglich.
Hoping präzisiert, dass die Deutsche Bischofskonferenz lediglich eine weitere "geistliche Notsituation" definiert- und damit verdeutlicht habe, dass es zwar eine nicht vollkommene Gemeinschaft der christlichen Kirchen gebe, aber eine Gemeinschaft, die in der Taufe begründet sei.
"Wer sind die Seelsorger, die den Glauben prüfen?"
Für Hoping bleiben offene Fragen. Aus der ersten Bekanntgabe der Deutschen Bischofskonferenz gehe nicht genau hervor, inwiefern der evangelische Christ, der die Eucharistie empfangen möchte, den katholischen Glauben teilen müsse.
"Da stellt sich die Frage, was meinen die deutschen Bischöfe damit? Meinen sie damit nur den Glauben an die Realpräsenz Christi in den Zeichen von Brot und Wein? Meinen sie den Glauben wie er sich im großen Glaubensbekenntnis ausdrückt? Oder meinen sie damit, dass die evangelischen Christen den Glauben bekennen müssen, so wie er im eucharistischen Hochgebet zum Ausdruck kommt? Und wer sind die Seelsorger, die das prüfen - sind es auch Diakone und Pastoralreferenten oder nur die Priester?"
Es gäbe ja im Verständnis der Eucharistie durchaus noch einige Differenzen "weniger in der Frage der Realpräsenz, sondern was das eucharistische Hochgebet und den darin zum Ausdruck kommenden Glauben betrifft". Denn dort, so Hoping "wird ja die Gemeinschaft mit den Bischöfen und die Gemeinschaft mit dem Papst bekannt und am Ende sagen die Gläubigen, die an der Eucharistiefeier teilnehmen, Ja und Amen zu diesem Glauben."
Letztlich bleiben es Einzelfallentscheidungen
Nach Ansicht Hopings müsse eine andere Bejahung des katholischen Glaubens vorliegen als nur die der Realpräsenz. Letztlich, so der Dogmatikprofessor, könne es sich nur um Ehepaare handeln, die regelmäßig an der katholischen Eucharistiefeier teilnehmen und deren "gottedienstliches Leben" sich vor allem in der katholischen Kirche abspiele. Schlussendlich ginge es in dieser Frage wie bei "Amoris laetitia" um Einzelfallentscheidungen. Auch das ist für Hoping nicht uneingeschränkt positiv. "Meine Befürchtung ist, dass diese Einzelentscheidungen in der Öffentlichkeit nicht mehr wahrgenommen werden".
Auch der Kölner Offizial Domkapitular Prälat Dr. Günter Assenmacher gibt zu bedenken, dass ihm die Situation eines "ungestillten geistlichen Hungers", der zu einer Gefährdung der Ehe geworden wäre, "sehr, sehr selten begegnet" sei. Im Interview mit DOMRADIO.DE brachte er seine Befürchtung zum Ausdruck, das Echo auf diese Verlautbarung werde "vermutlich weitgehend plakativ sein. Viele werden sich, wenn dieses Thema überhaupt ihre Aufmerksamkeit findet, weder für die Differenzierungen noch für die fundamentalen Glaubensfragen ernsthaft interessieren."
Evangelischer Theologe: Abendmahl-Fortschritte sind "ein Murks"
Der evangelische Theologe Ulrich Körtner hat die Zugeständnisse mit deutlichen Worten relativiert. "Die Deutsche Bischofskonferenz läuft der in den Gemeinden schon längst verbreiteten Praxis hinterher, wo sich viele längst nicht mehr um dogmatische Feinheiten scheren", sagte Körtner am Freitag dem Evangelischen Pressedienst (epd). "Die angekündigte neue Praxis - die schriftlichen Details stehen ja noch aus - sollen es den Bischöfen erlauben, ohne Gesichtsverlust ihren Sanctus zur Praxis zu geben."
Körtner: weiter "Nach wie vor wird es aber, soweit ich verstanden habe, den katholischen Ehepartner untersagt sein, am evangelischen Abendmahl teilzunehmen. In meinen Augen ist das alles ein Murks. Aber die EKD-Spitze ist ja auch nicht unbedingt an solider Theologie interessiert, sondern nur an guter Stimmung und ökumenischer Beziehungsarbeit." Ulrich Körtner ist Ordinarius für Systematische Theologie an der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien.
Katholische Frauen froh
Auch die Initiative "Wir sind Kirche" zeigte sich hingegen enttäuscht von dem Beschluss. "Die jetzt erst angekündigte Handreichung scheint noch sehr viel mehr am Kirchenrecht ausgerichtet zu sein, als dass sie die wiederholt von Papst Franziskus gegebenen Impulse aufgreift", kritisierte die Initiative.
Die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) hat den Beschluss der katholischen Bischöfe dagegen als "bedeutendes Signal" begrüßt. Es sei ein erster Schritt in die richtige Richtung, dass die Paare im Einzellfall gemeinsam Kommunion empfangen können. "Die Individualisierung von Lösungen ist auf Dauer kein guter Weg, da die Menschen sich in ihren Widersprüchen und Auseinandersetzungen nicht ernstgenommen fühlen", sagte die Bundesvorsitzende Mechthild Heil am Freitag in Düsseldorf. Die kfd plädiere deshalb für die baldige Verwirklichung gegenseitiger Gastfreundschaft in Eucharistie- und Abendmahlsgemeinschaft.
Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, hatte zum Abschluss der diesjährigen Frühjahrsversammlung der Bischöfe am Donnerstag in Ingolstadt betont, dass es bei diesem Thema zwischen Katholiken und Protestanten nicht um allgemeine Lösungen gehe. Angesichts der zahlreichen Ehen in Deutschland gebe es jedoch oft ein Bedürfnis nach gemeinsamer Teilnahme an der Eucharistie. Der Priester solle im Einzelfall beurteilen, ob "der Glaube der katholischen Kirche" geteilt wird, sagte Marx.