"Staaten dürfen die Flüchtlinge an ihren Grenzen nicht zurückweisen, ohne zuvor ihre Schutzbedürftigkeit zu prüfen", sagte Pro-Asyl Geschäftsführer Günter Burkhardt der Neuen Osnabrücker Zeitung (Sonntag). "Das heißt, Flüchtlinge haben ein Recht darauf, einen Antrag auf Asyl zu stellen."
EU unterstütze Aushöhlung der Menschenrechte
Die EU-Staaten drohten der Genfer Flüchtlingskonvention dieses Herzstück zu entreißen, mahnte Burkhardt. Das Zurückschleppen von Booten in libysche Hoheitsgewässer und das Herbeirufen der libyschen Küstenwache zu Bootsflüchtlingen selbst in internationale Gewässer seien ein Anschlag auf die Menschenrechte der Geflüchteten.
In Libyen würden viele Flüchtlinge gefoltert und misshandelt. "Heute werden die Verfolgten und Gefolterten aber mithilfe der EU-Staaten zu ihren Peinigern zurückgeschleppt, so landen sie in dem Elend, aus dem sie geflohen sind", unterstrich der Menschenrechtler.
"Nicht auf Kosten von Menschenrechten"
Burkhardt begrüßte die Einladung von Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) und UN-Generalsekretär Antonio Guterres zur zweiten Libyen-Konferenz, um die "Staatsruine" zu stabilisieren. "Das darf aber nicht auf Kosten von Menschenrechten geschehen und zum Nachteil jener Menschen, die in Europa um Schutz nachsuchen."
Burkhardt forderte ein Ende der Push-back-Politik. "Die Kooperation mit der verbrecherischen libyschen Küstenwache muss aufhören. Deutschland bildet diese aus, Italien stellt Schiffe - die Europäer dürfen der Fluchtabwehr nicht alles unterordnen."
Recht auf Asyl gewähren
An Europas Grenzen entscheide sich, ob Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit auch in Zukunft die Grundlage des staatlichen Handelns seien. "Schutzsuchende dürfen an Europas Grenzen nicht zurückgewiesen werden. Der Zugang zum Recht auf Asyl muss gewährleistet sein."