Demnach müssen die Betroffenen - dem Vernehmen nach sind es derzeit nur einige wenige Personen - private und dienstliche Reisen dem Ordinariat zur Genehmigung vorlegen, wie es in dem Dekret "Führungsaufsicht für Kleriker" heißt. Eine Aufsichtsperson überzeugt sich in festgelegten Intervallen durch Besuche in den Privatwohnungen des Täters von der Einhaltung der Auflagen und verfasst jährliche Entwicklungsberichte.
Bei Verstöße drohen Kürzungen
Liegt die Wohnung in der Nähe einer Kindertagesstätte, kann ein Umzug angeordnet werden. Eine Beschäftigung des Täters in der Kirche kommt nur unter Ausschluss von Publikumsverkehr und Kontaktmöglichkeiten zu Minderjährigen in Betracht. Bei Verstößen gegen die Auflagen droht eine Kürzung der Bezüge bis zur Höhe von Hartz IV.
Generalvikar Peter Beer hat den Erziehungswissenschaftler, Arzt und Psychologen Georg Hörmann aus Münster zur Aufsichtsperson für die betroffenen Kleriker ernannt und eine Arbeitsgruppe Führungsaufsicht eingesetzt, der fünf weitere Personen angehören. Hörmann lehrte an mehreren deutschen Hochschulen und Universitäten, zuletzt in Bamberg. Der 72-Jährige stammt aus Ulm. Das Dekret trat laut Amtsblatt bereits zum 1. Juni in Kraft. Für Hörmanns Ernennung habe seine fachliche Qualifikation den Ausschlag gegeben sowie die Tatsache, dass er ein Externer sei, erläuterte Bistumssprecher Christoph Kappes am Dienstag.
Vermeidung weiterer Übergriffe
Mit den Maßnahmen würden die einschlägigen Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz zur Führungsaufsicht mit Blick auf Priester als Täter konkretisiert und normiert, heißt es im Dekret. Primäres Ziel sei die Vermeidung weiterer Übergriffe. "Ferner wird die eventuelle Wiedereingliederung in das Arbeitsleben angestrebt, um den negativen Konsequenzen von Untätigkeit entgegenzuwirken und vorhandenes Potenzial zur Geltung zu bringen." Es müsse auch der sozialen Isolation, die die suspendierten Kleriker durch ihre Taten selbst erwirkt hätten, entgegengesteuert werden.