Freies Wahlrecht auch für alle Menschen mit Behinderungen fordern die Caritas-Werkstatträte. In Dülmen sprachen sie sich jetzt für eine schnelle Gesetzesänderung aus, um pauschale Wahlrechtsausschlüsse zu beenden, wie die Caritas in NRW in Düsseldorf mitteilte.
Hintergrund ist, dass derzeit Behinderte, die eine rechtliche Betreuung in allen Lebensbereichen benötigen, nicht wählen dürfen.
Dasselbe gilt für Psychiatriepatienten in Kliniken, die im Zustand der Schuldunfähigkeit eine Straftat begangen haben. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar das entsprechende Wahlrecht für verfassungswidrig erklärt. Betroffen sind laut Angaben rund 80.000 Menschen in ganz Deutschland.
Europawahl im Mai
Der katholische Sozialverband begrüßte das Urteil. Eine Verweigerung des Wahlrechts widerspreche der UN-Behindertenkonvention, so die Caritas. Die Regierung müsse umgehend handeln, damit es bereits bei der Europawahl im Mai keine pauschalen Ausschlüsse mehr gebe.
Dass trotz einer entsprechenden Vereinbarung im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD noch nichts in dieser Richtung geschehen sei, sei ein Skandal. "Wahltermine werden doch von langer Hand geplant.
Deshalb ist es unverständlich, dass die längst überfällige Reform des Wahlrechtes zur Europawahl bislang nicht umgesetzt wird", hieß es.