Lockerung des Lockdowns auch für Heiligtümer in Jerusalem

"Rote" Gebiete bleiben unter strikten Corona-Maßnahmen

Mit der für kommenden Sonntag beschlossenen ersten Lockerung der Lockdownregeln in Israel sollen auch die Grabeskirche, die Klagemauer und der Tempelberg wieder leichter für Betende zugänglich sein.

Fast menschenleere Gassen in Jerusalem / © Andrea Krogmann (KNA)
Fast menschenleere Gassen in Jerusalem / © Andrea Krogmann ( KNA )

Gebete sollen in noch von den Behörden festzulegenden Kleingruppen stattfinden, teilten das Büro des israelischen Ministerpräsidenten sowie das Gesundheitsministerium mit. Die für die Verwaltung der Klagemauer zuständige "Western Wall Heritage Foundation" kündigte an, den Klagemauerplatz in Übereinstimmung mit den Versammlungsbeschränkungen in Abschnitte für 20 Betende aufzuteilen.

Bewegungsfreiheit normalisieren

Zu den vom Kabinett am Donnerstagabend beschlossenen Lockerungen gehören die Aufhebung des Besuchsverbots sowie die Aufhebung der Einschränkung der Bewegungsfreiheit auf 1.000 Meter rund um den Wohnort. Ferner sollen Kindergärten, Strände und Naturparks wieder öffnen. Bedingung für die Lockerungen ist, dass sich täglich durchschnittlich höchstens 2.000 Menschen neu mit dem Coronavirus infizieren. Sollten die seit Tagen fallenden Infektionszahlen wieder steigen, werde es zu neuen Einschränkungen kommen.

Lockdown für "rote" Gebiete bleibt bestehen

Unklar ist bislang, wie mit sogenannten "roten" Städten und Stadtvierteln verfahren wird, die nach wie vor hohe Coronavirus-Infektionszahlen vorweisen. Nach jüngsten Medienberichten von Freitag gelten derzeit die Städte Bnei Brak, Rechesim, Beit Illit, Modi'in Illit, Elad sowie vier Ortsteile von Jerusalem als rot. Für sie könnte möglicherweise der Lockdown weiter verlängert werden.


Quelle:
KNA