Zudem teilte auch ein Sprecher des Bistums Münster auf Anfrage mit, dass Bischof Felix Genn als dienstältester Bischof der Kölner Kirchenprovinz bisher keine Post aus Rom bekommen habe. Woelki war von Kritikern zur Last gelegt worden, dass er 2015 nach seinem Amtsantritt in Köln den Fall des mit ihm befreundeten und inzwischen verstorbenen Priesters O. zwar zur Kenntnis genommen, aber eine kirchenrechtliche Voruntersuchung und eine Meldung nach Rom unterlassen habe. Der Kardinal begründete dieses Vorgehen mit der damals weit fortgeschrittenen Demenz des ehemaligen Pfarrers, die eine Befragung unmöglich machte. Nach wachsender öffentlicher Kritik hatte Woelki Mitte Dezember den Vatikan um Prüfung gebeten.
Anzeige im Dezember
Zudem hatte Genn am 11. Dezember den Fall über den Nuntius in Rom angezeigt. Als dienstältester Bischof in der Kölner Kirchenprovinz wäre er entsprechend dem Kirchenrecht für ein Verfahren gegen Woelki zuständig. Der Vatikan habe bislang nicht auf die Frage reagiert, ob er dazu Voruntersuchungen aufnehmen soll, so der Sprecher des Bistums Münster.
Das in der vergangenen Woche veröffentliche Missbrauchsgutachten der Kölner Kanzlei Gercke Wollschläger sieht keine Pflichtverletzung Woelkis in dem Fall. Nach damaliger Rechtslage sei dies - anders als heute - nicht zwingend gewesen. Dennoch hatte Woelki am Dienstag Fehler im Umgang mit dem Fall O. zugegeben: Er hätte diesen besser nach Rom melden sollen, auch wenn er dazu nicht verpflichtet gewesen sei.