"Es darf nicht sein, dass die friedliche Ausübung des Rechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit verunglimpft und unter Strafe gestellt wird", sagte Erler am Montag in Berlin. "Die ausufernde Anwendung des Extremismus-Vorwurfs gegen Andersdenkende in Russland bereitet mir große Sorgen", so Erler.
Der SPD-Politiker rief die russische Regierung dazu auf, die auch in der Verfassung der Russischen Föderation verankerten Menschenrechtsnormen geltend zu machen und besonders die Religions- und Weltanschauungs- sowie Meinungs- und Versammlungsfreiheit in vollem Umfang zu gewährleisten. Einschränkungen dürften nur im Einklang mit internationalen Menschenrechtsstandards vorgenommen werden, zu deren Umsetzung Russland als Mitglied des Europarats verpflichtet sei.
Hohe Haftstrafen bei Ausübung des Glaubens
Der Oberste Gerichtshof in Moskau hatte die Glaubensgemeinschaft in Russland am Donnerstag zur Auflösung ihrer Zentrale und regionaler Einrichtungen verurteilt. Zuvor hatte das russische Justizministerium die Strafverfolgung der Religionsgemeinschaft wegen angeblicher "extremistischer Tätigkeiten" und der "Verbreitung extremistischen Materials" beantragt. Bei fortgesetzter Ausübung ihres Glaubens drohen Religionsanhängern hohe Haftstrafen. Die Bundesregierung hatte sich im Vorfeld des Urteils gemeinsam mit EU-Partnern für die Gewährleistung des Rechts auf Religionsfreiheit in Russland eingesetzt.