Zugleich gab die Landeskirche eine liturgische Handreichung heraus. Voraussetzung sei, dass sich der Pfarrer oder die Pfarrerin dazu bereit erklärten und zuvor mit dem Kirchenvorstand darüber beraten. Mindestens einer der Partner muss der evangelischen Kirche angehören.
Segnung keine Trauung
Die Landeskirche betonte, dass die gottesdienstliche Segenshandlung "sich nicht als Trauung versteht". Dafür gebe es gegenwärtig keinen gesamtkirchlichen Konsens. Die Segnung werde in einem eigenen Register der Kirchengemeinde verzeichnet. Zuletzt hatte Anfang Oktober die Landessynode der evangelischen Nordkirche Segnungen für schwule oder lesbische Paare in öffentlichen Gottesdiensten beschlossen.
Trauung in anderen Landeskirchen möglich
Den weitergehenden Schritt einer Trauung von gleichgeschlechtlichen Paaren erlauben nur drei der bundesweit 20 Mitgliedskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland: die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz sowie die Evangelische Kirche in Hessen-Nassau und die rheinische Landeskirche. In der katholischen Kirche und den orthodoxen Kirchen sind Trauungen von homosexuellen Partnern untersagt, auch entsprechende Segnungsgottesdienste sind nicht zulässig.