Die Schlagzeile "Wir sind Papst!" ist urheberrechtlich geschützt. Das entschied das Oberlandesgericht Hamburg in einem Rechtsstreit des Axel-Springer-Verlags mit den Betreibern einer Online-Bilddatenbank. Der Slogan weise eine ausreichende Schöpfungshöhe auf und genieße als "Sprachwerk" urheberrechtlichen Schutz, heißt es im Urteil. Die drei Worte stellten aufgrund ihrer sprachlichen Prägnanz eine kreative Leistung des Autors dar. Dass ein Plakat mit der Schlagzeile vorübergehend öffentlich sichtbar an der Fassade eines Hochhauses angebracht war, schränke das Urheberrecht nicht ein.
"Wir sind Papst!" war eine Schlagzeile der "Bild"-Zeitung am 20. April 2005, einen Tag nach der Wahl des deutschen Kardinals Joseph Ratzinger zum Papst. Anlässlich des Besuchs des damaligen Papstes Benedikt XVI. im Jahr 2011 in Berlin wurde ein Plakat der "Bild"-Titelseite mit der Schlagzeile an der Fassade des Axel-Springer-Hochhauses angebracht. Die Headline wurde vielfach im Fernsehen und in der Presse zitiert oder abgewandelt. Über das Urteil vom 29. August berichtete nun eine Kölner Anwaltskanzlei für Medienrecht auf ihrer Internetseite. Es ist bereits rechtskräftig.
Freude der Deutschen prägnant zusammengefasst
Die Klage richtete sich gegen die Betreiber der Portale www.alamy.com und www.alamy.de. Dort werden sogenannte Stockmedien - Fotos, Grafiken und Videos - zur gewerblichen Nutzung angeboten. Dort war auch ein Foto des Plakates mit der "Bild"-Titelseite an der Fassade des Springer-Hochhauses zu finden. Unter anderem im Angebot dieses Fotos sah der Springer-Verlag sein Urheberrecht verletzt und klagte.
Das Gericht gab dem Verlag in diesem Punkt recht. Der Autor der Schlagzeile, Georg Streiter, habe in drei Worten die Papstwahl und die damit zusammenhängende Überraschung und Freude der Deutschen prägnant zusammengefasst, heißt es in der Urteilsbegründung. "In der prägnanten Schlagzeile 'Wir sind Papst' kommt eine Individualprägung des Autors zum Ausdruck."
Nicht vergleichbar mit "Wir sind Weltmeister"
Zu früheren "Wir sind"-Slogans wie "Wir sind Weltmeister" halte die Schlagzeile einen deutlichen Abstand ein. Während "Wir sind Weltmeister" nach Auffassung des Gericht durch "Deutschland ist Weltmeister" ersetzbar ist, sei dies bei "Wir sind Papst" nicht gleichermaßen möglich. "Deutschland ist Papst" oder "die Deutschen sind Papst" sei keine inhaltlich zutreffende Aussage.
Die Anerkennung in Fachkreisen sei ein weiteres Indiz für die Schutzfähigkeit eines Werks. Für die Schlagzeile "Wir sind Papst!" habe die Gesellschaft für deutsche Sprache den zweiten Platz unter den Wörtern des Jahres 2005 vergeben. "Sprachlich einprägsam, hat diese Wendung selbst im Ausland ein Echo gefunden und wurde noch Monate später zitiert und verändert", zitiert das Gericht aus der Begründung.
An der Fassade des Springer-Hochhauses war das Foto laut Gericht für neun Tage zu sehen. Das Urheberrecht werde jedoch nur eingeschränkt, wenn Werke dauerhaft an öffentlichen Orten gezeigt würden.